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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2023

Baugesuche; öffentliche
Aktenauflage

• Bauherrschaft: Vögeli Anton, Furlägeweg 344, 5325 Leibstadt; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Vögeli Holzbau AG, 5314 Kleindöttingen; Bauprojekt: Neubau EFH; Ortslage: Mühlematt, Schwaderloch, Parzelle-Nr. 39; Zone: W2a (Wohnzone 2-geschossig). • Bauherrschaft: Reliag AG, Aarauerstrasse 51, 5200 Brugg; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Meier Söhne Knecht AG, Hauptstrasse 85, 5326 Schwaderloch; Bauprojekt: Verlängerung temporärer Kiesplatz für Umschlag von Kies, Spriesselementen, Containern; Ortslage: Mösli, Schwaderloch, Parzelle-Nr. 382; Zone: G (Gewerbezone). Die Akten der Baugesuche werden am Freitag, 7. Juli bis Montag, 7. August 2023, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen ein Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwen­-
dung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Pflanzen, deren Geäst oder Blätter zu weit in Strassen und Wege hinausragen, können die Sicht von allen Verkehrsteilnehmern verringern und zu gefährlichen Situationen führen. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die Freihaltehöhe mind. 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern für den regelmässigen Rückschnitt.

Neophytensäcke kostenlos auf der Gemeindekanzlei erhältlich

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, welche die hiesige Natur auf unterschiedliche Wege erreicht haben. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten, die durch ihren üppigen Wuchs einheimische Pflanzenarten verdrängen und die Artenvielfalt dadurch gefährden. Um die Verbreitung von invasiven Neophyten, wie das Einjährige Berufkraut, die Kanadische Goldrute, den Sommerflieder oder den Kirschlorbeer, zu verhindern, ist es wichtig, die Pflanzen richtig zu entsorgen. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können gratis bei der Gemeindekanzlei bezogen und am gleichen Ort wie der Hauskehricht (ohne Gebührenmarke) zur Abholung durch die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Entsorgung der vollen Neophytensäcke befindet sich beim Entsorgungsplatz, während den ordentlichen Öffnungszeiten. Dort befindet sich neu ein mit «Neophyten» beschrifteter Container, wo die vollen Säcke ebenfalls abgegeben werden können. Bei der Gemeindekanzlei können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv zu bekämpfen und fördern Sie so die einheimische Flora. Gemeinderat Schwaderloch