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Gemeindeversammlung Laufenburg: Wer darf künftig auf den Rheinuferweg?

(mw/fi) Die Aufhebung des Fahrverbots am Rheinuferweg war das bestimmende Thema der Einwohnergemeindeversammlung in Laufenburg am Donnerstag. Befürworter und Gegner lieferten sich eine teilweise sehr emotionale Diskussion. Insgesamt waren 151 der 2014 stimmberechtigten Einwohner zu der Versammlung erschienen. Damit besteht für alle Beschlüsse die Möglichkeit des Referendums.

Sollen neben Fussgängern auch Radfahrer und Reiter den Rheinuferweg nutzen können? Die Frage scheint die Laufenburger zu spalten, weswegen der Gemeinderat die Entscheidung zu diesem Thema auch in die Traktandenliste der Wintergmeind aufnahm, obwohl er auch selbst darüber hätte entscheiden können.

Zur Erläuterung: Der Stadtrat Laufenburg hat sich aufgrund diverser Rückmeldungen aus der Bevölkerung und
von Vereinen seit längerem intensiv mit dem Fahrverbot für Fahrradfahrer und Pferde auf dem Rheinuferweg beschäftigt.
Der Rheinuferweg spricht neben Fussgängern diverse Interessengruppen an. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass der Rheinuferweg für alle Interessengruppen zugänglich sein soll und hat deshalb im Mai das Fahrverbot im Rahmen einer Testphase für 60 Tage aufgehoben, um Erfahrungen sammeln zu können. Während der Testphase sind bei der Stadtverwaltung und dem Stadtrat keine Meldungen zu besonderen Vorkommnissen eingegangen. Die Testphase löste jedoch eine grosse Resonanz aus. Zahlreiche Rückmeldungen und Begründungen inkl. Unterschriftensammlungen sind für und gegen die Aufhebung des Fahrverbots eingegangen.
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die kontroverse Entscheidung zur künftigen Handhabung des Fahrverbots durch die Stimmbevölkerung getroffen werden soll. Die Testphase hat gezeigt, dass der Rheinuferweg eine hervorragende Beschaffenheit aufweist, damit neben Fussgängern auch andere Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Uferweg gefahrenlos benutzen können.

Folgende Argumente sprechen aus Sicht des Gemeinderats für die Aufhebung des Fahrverbots:
- Der Rheinwanderweg stellt für Familien mit Kindern sowie Velofahrer eine naturnahe und optimale Verbindung zwischen dem Laufenburger Schwimmbad und Rheinsulz dar. Von einer guten Verbindung würden auch das neue Schwimmbad-Restaurant und der neue Rundwanderweg Laufenburger-8 profitieren.
- Der touristische Aspekt würde gestärkt, da die Velotouristen auf der Rheinroute nicht mehr an der idyllischen Altstadt vorbeifahren würden, sondern mitten hindurch geleitet werden könnten (Schwimmbad – Warteck – Marktplatz – Fischergasse – Laufenplatz – Laufengasse – Wasengasse – Wasentor – Café Maier – Bahnhofstrasse – Werkstrasse). Durch Mehrbesucher ergibt dies positive Aspekte für Geschäfte, Restaurants und Gästehäuser in der Altstadt.
- Der betroffene Feldweg tangiert die Kernzone des Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung (NkB) gemäss Richtplan nicht. Auch käme es mit einer Öffnung für den Veloverkehr gemäss Beurteilung von Regierungsrat Stephan Attiger nicht zu einer Zunahme der Störungen auf die Naturwerte.
- Sicherheitsrelevante Aspekte, u.a. die Breite und Beschaffenheit des Feldweges, wurden mit der Polizei Oberes Fricktal geprüft. Die Regionalpolizei ist der Auffassung, dass keine sicherheitstechnischen Gründe gegen die Aufhebung des Fahrverbots sprechen, da das Kreuzen zwischen Velofahrern und Fussgängern problemlos möglich ist.
- Die Rennvelofahrer resp. schnelleren Verkehrsteilnehmer werden auch in Zukunft den asphaltierten Radweg benutzen. Die Signalisation der nationalen Radroute erfolgt weiterhin auf dem jetzigen Radweg.
- An Beispielen von diversen anderen Gemeinden kann erkannt werden, dass mit gegenseitiger Rücksichtnahme Fussgänger, Velofahrer und Reiter ohne Probleme gemeinsam einen Uferweg nutzen können.

Der Stadtrat empfiehlt, gestützt auf die vorliegenden Argumente, das bestehende Fahrverbot für Fahrradfahrer und Pferde aufzuheben und bittet um die entsprechende Freigabe. Die Freigabe entbindet nicht von der amtlichen Publikation der Signalisationsänderung. Gemäss Artikel 107 Abs. 1 lit. a (SSV) sind Anordnungen, die durch Vorschrifts- oder Vortrittssignale oder durch andere Signale mit Vorschriftscharakter angezeigt werden, von der Behörde zu verfügen und mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen.

Am Ende der Diskussion stimmten 91 Sitzungteilnehmer für die Aufhebung des Fahrverbots, 52 waren dagegen. Fünf Teilnehmer enthielten sich der Stimme. Da das Thema emotional sehr aufgeladen sei, hält es Gemeindeschreiber Marco Waser für möglich, dass innerhalb der 30-Tages-Frist das Referendum gegen den Entscheid ergriffen wird und dass das Thema die Laufenburger noch eine Weile beschäftigen wird.

Unspektakülärer ging es bei den anderen Traktanden zu. Das Protokoll der Versammlung vom 17. Juni sowie die Verpflichtungskredite für den Unterhalt diverser Flurstrassen (100 000 Franken), für die Zusatzarbeiten im Rahmen des Umbaus der Bushaltestellen in Sulz und die Umleitung der Wasserleitung „Hauptstrasse – Alte Hauptstrasse“ (260 000 Franken), für die Anpassung der BMA und Ersatz Korridor-Notbeleuchtung im Schulhaus Blauen (90 000 Franken) wurden ohne Diskussion genehmigt. Ebenfalls ein ein Projektierungskredit für den Hochwasserschutz im Gebiet Hofmatt / Wingert (25 000 Franken) und die Genehmigung der Mitgliedschaft der Stadt Laufenburg in der Interkommunalen Anstalt (IKA) Spitex Regio Laufenburg.

Genehmigt wurde auch die Kompetenzerteilung an den Stadtrat zum Verkauf der Parzelle 2547, Schollenhalde, nachdem ein Rückweisungsantrag abgelehnt und als Ergänzung zum gemeinderätlichen Antrag ein materieller Antrag genehmigt wurde. Der materielle Abänderungsantrag lautete, die Verkaufsbedingungen so festzulegen, dass der Verkauf zu aktuellen Marktbedingungen zu erfolgen hat, mindestens jedoch zum Quadratmeterpreis von 550 Franken und nach oben offen.

Mehr oder weniger lange Diskussionen gab es bei weiteren Punkten. So beim Verpflichtungskredit über 90 000 Franken für den Ersatz der Stoffstoren im Schulhaus Burgmatt und beim Zusatzkredit über 325 500 Franken für das Untersuchungsprogramm einer gemeinsamen Grundwasserfassung im Gebiet Rüchi/Alti Stross

Diskussionsbedarf bestand auch bei der Beratung des Budgets 2022 und Festsetzung des Steuerfusses. Und zwar aufgrund der bestehenden Nettoschuld sowie eines materiellen Abänderungsantrags zur Budgetposition „Löhne Bauverwaltung“ (Erhöhung um 90 000 Franken), um das Pensenvolumen der Abteilung analog dem Jahr 2021 beibehalten zu können. Der Antrag wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt. Insgesamt wurde das Budget aber so wie alle anderen Traktanden auch genehmigt.

Bild: Wer darf den Rheinuferweg künftig nutzen? darüber wird in Laufenburg kräftig gestritten Foto: zVg