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Sonja Wunderlin, Naturärztin
Praxis am Laufenplatz 148, 5080 Laufenburg, Tel. 062 874 00 16

Umgebungs-Begrünung
Manchmal wünsche ich mir, in den Orten, an denen wir leben, gäbe es etwas mehr wilde Natur. Schlussendlich wollen wir ja die Probleme bei den Wurzeln angehen. Und was wäre logischer, als bei der Grundlage allen Lebens zu beginnen? Darum widme ich den heutigen Ratgeber mal der Natur selber.
Was wild aussieht und vielleicht vom Nachbarn als ungepflegt taxiert wird, hat es in sich. Aber auch, was dem Gärtner selber als «Unkraut» erscheint, an dem er sich abmüht, kann von grossem Nutzen für Mensch und Tier sein. Viele Insekten, Larven oder Schmetterlinge gedeihen auf ganz spezifischen Unkräutern. Der wunderschöne Aurorafalter braucht den Knoblauchhederich. Der Admiral, das Tagpfauenauge und der kleine Fuchs sind ausschliesslich auf Brennnesseln angewiesen. Ausserdem bieten Wildkräuter gerade jetzt im Vorfrühling, wo noch wenig wächst, ein unglaubliches Buffet an Geschmack und Vitaminen für den Menschen: Brennnesselsuppe, Bärlauchbutter, Gierschtee, Veilchen und Gänseblümchen im Salat. Haute cuisine verte!
Zum Thema Rasen und Wiese: In einer Wiese, die nur 1-2 mal pro Jahr geschnitten wird, lässt es sich als Insekt noch schöner fressen, Nachwuchs produzieren und verstecken. Mit der Zeit finden sich auf solchen Wiesen von allein immer mehr Wildblumen ein, weil sie Zeit haben, sich selbst zu versamen. Wer nachhelfen will, kann etwas regionale Wildblumen-Samenmischung einstreuen. Tipp für Rasen-Liebhaber: Wer gerne einen kurzgeschnittenen Rasen hat, kann einen Randstreifen oder einen speziellen Flecken blühen lassen und jeweils rundherum mähen, das sieht toll aus und bringt schon viel für die Biodiversität.
Die meisten grossblütigen Pflanzen wie Pfingstrose, Dahlie oder Aster sind für uns zwar schön anzusehen, für Insekten aber uninteressant. Viele exotische Blumen und Sträucher finden ebenfalls keine Interessenten in unserer heimischen Fauna: Forsythie, Geranien, Hortensien, Flieder, Thuya oder Schmetterlingsflieder.
Auch der Kirschlorbeer ist weder für Mensch noch Tier verwertbar, er wird in Fachkreisen auch als «grüner Beton» bezeichnet. Kirschlorbeer-Hecken werden angepflanzt, obwohl dieser auf der «schwarzen Liste» der invasiven Neophyten* der Schweiz ist. Er darf demnach verkauft und gepflanzt werden, aber laut Sorgfaltspflicht dürfte er keine Samen tragen, was für Gärtner und GartenpflegerInnen schwierig umsetzbar ist. Eine Verschärfung der Verkaufsregeln für Arten der schwarzen Liste ist bereits in Planung und wird voraussichtlich ab 1. September diesen Jahres umgesetzt.
Einige wilde Inputs zur Umgebungs-Begrünung
• Säen Sie grossflächig blauen Lein (Grosspackung Bio-Leinsamen, ursprünglich fürs Müesli bestimmt), Mohn (Grosspackung Bio-Mohnsaat, ursprünglich zum Essen bestimmt) auf kahle Baumscheiben in Stadt und Land.
• Pflanzen Sie lebendige Hecken aus heimischen Blüten- und Obstgehölzen wie Weissdorn, Wildrose, Weide, Schlehe, Kirsche, Stachelbeere oder Kornel-Kirsche.
• Lassen Sie mal was stehen: Gras, dürre Pflanzenstängel – die Insekten werden es lieben.
• Säen und pflanzen Sie verschiedene essbare und für Insekten brauchbare Blumen wie Glockenblume, kleine Acker-Ringelblume, Schafgarbe, Kornblume, Lavendel, Margerite, wilde Malve, Vogelwicke, Muskatellersalbei, breitblättrige Platterbse und Veilchen.
• Beschränken Sie sich möglichst auf einheimische Blütenpflanzen, die auf die Region passen, am besten aus der Region.
• Legen Sie sich mitten hinein.
Bärlauch-Butter
Bärlauchblätter mit der Schere in feine Streifen schneiden, mit weicher Butter, etwas Salz und abgeriebener Zitronenschale mischen, kühl stellen. Scheiben schneiden und auf einer Platte anrichten. Sehr fein mit Fisch oder als Belag aufs Brot mit Ei bzw. Osterei-Scheiben.
Aktuelle «schwarze Liste» der invasiven Neophyten: www.infoflora.ch

Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch

Von Michael Derrer, Unternehmer und Hochschuldozent, Rheinfelden

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

UBS übernimmt CS!
Obige Schlagzeile ist tatsächlich ein Ausrufezeichen wert. Die Credit Suisse ist bzw. war sowohl in zeitlicher Hinsicht (Gründung 1856) wie auch bezüglich ihrer Grösse (unter den 30 systemrelevanten Banken weltweit) eine grosse Schuhnummer.
Skandale, Bussen, Verluste
Die CS hatte die Finanzkrise vergleichsweise gut überstanden. Doch von da an ging es rasant abwärts, die CS liess nicht viele Fehler aus. Egal, ob diverse Bussen in Milliarden- oder mehrfacher Millionenhöhe (Libor-Skandal, Steuerstreit mit USA und mehreren europäischen Ländern, MBS-Debakel, ...), ob Verluste mit den dubiosen Greensill-Fonds, ob himmelschreiend schlechtes Risk Management und Milliardenverluste mit Archegos... – die Liste ist unglaublich lang. Gleichzeitig benahm sich das Topmanagement wie im Selbstbedienungsladen und zahlte sich Millionensaläre aus, das unrühmliche Top-Beispiel ist die Zahlung an Brady Dougan mit etwa 90 Mio. im 2010.
Vertrauensverlust führt zu Liquiditätsproblemen
So gesehen verwundert es nicht, dass die Kunden begannen, das Vertrauen in die CS zu verlieren. Verwunderlich ist höchstens der Zeitpunkt. Just drei Monate nach der letzten Kapitalerhöhung im Umfang von immerhin 4 Milliarden, just als die CS endlich (überfällig!) eine Reduktion des Risikos im Investment Banking beschloss, zogen die Kunden viel Geld ab. Natürlich mag die Krise einiger US-Regionalbanken mitgespielt haben, aber letztlich waren die Probleme der CS hausgemacht. Um die Auszahlung der Kundenguthaben zu ermöglichen, beschloss die SNB letzten Mittwoch, der CS einen mit Hypotheken gesicherten
Kredit zu geben.
Warum reichte die Kreditlinie der SNB nicht?
Das ist eine bislang komplett unbeantwortete Frage. Niemand hat behauptet, dass die CS derzeit überschuldet sei. Im Gegenteil: Behörden, Analytiker und auch die Bankmanager betonten bis zuletzt einheitlich, dass die CS bez. Eigenkapital gut ausgestattet sei. Wieso der Bundesrat sich nun dennoch gezwungen fühlte, eine Übernahme der CS durch die UBS zu erzwingen, ist mit dem jetzigen Wissenstand nicht ganz nachvollziehbar. Das Bild ist noch nicht richtig stimmig. Es scheint offensichtlich, dass auch der Druck aus dem Ausland eine grosse Rolle gespielt hat. Solange wir keine Informationen darüber haben, dass die Kunden tatsächlich einen Grossteil ihres Vermögens abgezogen haben, riecht für mich die auf Notrecht basierende Zwangsmassnahme des Bundesrates etwas nach provozierter Panikattacke. Die Unterstützung mit Liquidität durch die SNB hatte gar noch keine Zeit zu wirken. Entweder kam die SNB zu spät oder die Zwangsmassnahme des Bundesrates zu früh – oder beides.
Probleme der Zwangsübernahme
Zuerst das Positive: Das Finanzsystem müsste kurzfristig sicherer sein. Ein zu Recht befürchteter Kollaps einer systemrelevanten Bank ist unwahrscheinlicher geworden. Dies allerdings zum Preis diverser Fragen und Probleme.
Erstens: Weder die Eigentümer der UBS noch die der CS haben ein Mitbestimmungsrecht. Egal, ob der Preis von etwa 76 Rappen pro CS-Aktie (in UBS-Aktien) sich als zu hoch oder zu niedrig herausstellen wird, das jetzige Paket ist eine Zwangsenteignung entweder von den CS-Aktionären oder allenfalls der UBS-Aktionäre.
Zweitens: Die Anwendung von Notrecht ist bislang zu wenig begründet. In diese Kategorie fällt auch die obige Frage, wie viele Assets die Kunden in den letzten Wochen abgezogen haben.
Drittens: Im Nachgang der Rettung der UBS in der Finanzkrise wurden unter dem Stichwort «Too-Big-to-Fail» Gesetze erlassen, die es verhindern sollten, dass erneut eine Grossbank mit Steuergeldern gerettet werden sollte. Die Idee war, dass man kranke, verlustbringende Teile herauslösen / «amputieren» kann und die gesunden Teile weiterlaufen lässt. Warum wurde dieser «Werkzeugkasten» nicht mal geöffnet? War der Druck aus dem Ausland hier zu gross?
Viertens: Die neue UBS-Bank ist in der Schweiz eine «Monsterbank». Sowohl aus Wettbewerbssicht wie auch aus der «Too-Big-to-Fail»-Sicht ist dies sehr problematisch. Hoffentlich machen wir nicht die gleichen Fehler wie in der Finanzkrise: Niemand will noch grössere Banken, genau das ist aber passiert.

Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an oder rufen an unter Tel. 062 871 93 57.

Für die Kerngruppe «Stopp 5G»: Hansjörg Benz, Martina Stocker, Elena Kochendörfer, Franz Stocker, Tosca Grauwiler, alle Obermumpf

Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch

«Wir haben es nicht gut gemacht!»
Der Buchtitel des Briefwechsels zwischen den Schriftstellern Max Frisch und Ingeborg Bachmann hält fest, was viele Paare, die am Ende ihrer Beziehung angekommen sind, so sagen könnten. Nach jahrelangen Bemühungen oder auch nach einer kurzen Krise, am Ende haben zwei Menschen versagt, haben es nicht besser gekonnt. Viele fragen sich: Hätten wir es besser machen können? Sind wir blind auf das Ende zugesteuert?
Sehr oft sind es heute die Frauen, die eine Trennung fordern, die nicht mehr können oder keine Gefühle mehr haben für ihren Partner. Auch wenn Männer ebenfalls unglücklich und unzufrieden sind, kommen sie weniger zum Schluss, die Beziehung abzubrechen. Das Recht auf persönliches Glück steht heute viel mehr im Vordergrund. Die Anforderungen an eine Liebesbeziehung sind gestiegen: Männer müssen gut aussehen, im Beruf erfolgreich sein, viel verdienen, aber auch liebevolle und engagierte Väter sein. Frauen sollen sexy, hübsch, selbständig, interessant und doch auch anpassungsfähig sein, engagierte Mütter und gute Hausfrauen. Werden diese Erwartungen nicht eingelöst, ist die Alternative, alleine zu leben, nicht mehr abwegig.
Durch die hohe Lebenserwartung leben Menschen heute viele Jahrzehnte in einer Partnerschaft. Wie die Psychologin Pasqualine Perrig-Chiello in ihren Forschungen festhält, gibt die Hälfte der Paare, die sich trennen, als Grund die Entfremdung an. «Wir haben uns auseinandergelebt, wir haben keine gemeinsamen Interessen mehr.» Ein Partner entwickelt sich weiter, einer bleibt stehen und kann nicht mithalten, oft einhergehend mit grossen Kommunikationsproblemen: Es wird zunehmend geschwiegen. Als zweiter Trennungsgrund wird Inkompatibilität angegeben, hier wird viel gestritten, was dazu führt, sich immer mehr unverstanden und alleine zu fühlen. In den meisten langjährigen Beziehungen gibt es viele Verletzungen, die nie ausgesprochen oder bearbeitet wurden.
Wenn man Paare fragt, was sie unternommen haben, um eine Trennung zu vermeiden, berichtet ein Drittel, dass sie gegen Ende eine Paartherapie aufgesucht haben. Meist ist es zu diesem Zeitpunkt aber schon zu spät und eine Paartherapie dient mehr der Beruhigung des Gewissens, es wenigstens versucht zu haben. Was hätte es aber gebraucht, um der Beziehung wirklich eine Chance zu geben? Wie kann «Beziehungsarbeit» aussehen?
Krisen sind ein unvermeidbarer Bestandteil von Beziehungen. Spätestens zwei oder drei Jahre nach der ersten Verliebtheit verschwindet der romantische Blick und es kommt der harte Realitätscheck. Hier beginnen viele Menschen, den Partner verändern oder umerziehen zu wollen. Immer mehr kommen Kritik und Vorwürfe, aber auch Enttäuschungen zu Tage. Ein vergiftetes Klima breitet sich aus, die Hollywood-Vorstellungen der romantischen Liebe werden enttäuscht.
Die Neurobiologin Lone Frank rät zu einem anderen, entmystifizierten Blick auf die Liebe. Die Liebe sei weniger ein Gefühl, als eine Qualität von Verbindung zu einer Person. Diese Nähe und Verbundenheit entstehen durch gemeinsame Unterstützung, füreinander da sein, sich interessieren für die Welt des anderen.
Wer eine langjährige Beziehung lebendig erhalten will, muss sich entwickeln und in Bewegung bleiben. Es geht darum, ehrlich zu kommunizieren, auch wenn es im ersten Moment unangenehm ist. Dies bedeutet, Respekt und Akzeptanz zu lernen und auszuhalten, dem Partner/der Partnerin auch Freiraum für das Eigene zu geben. Oder auch wieder gemeinsam ein Abenteuer zu wagen. Viele langjährige Partnerschaften haben sich nur um das Wohl der Kinder gesorgt und ihre eigenen Bedürfnisse hintenangestellt.
Selbstverständlich gibt es auch Partnerschaften, die an ein Ende gekommen sind und wo eine Trennung sinnvoll ist. Studien zeigen, dass Geschiedene im Vergleich mit unglücklich Verheirateten insgesamt besser leben, d.h. eine höhere Lebenszufriedenheit haben. Ein Drittel der langjährig Verheirateten gaben an «stabil unglücklich» zu sein. Aus Angst, Unsicherheit, Bequemlichkeit oder Statusverlust zusammen zu bleiben, kann keine Lösung sein.

Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch

Von Dr. Dimitrios Papadopoulos, Präsident SVP Rheinfelden

MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Führerscheinentzug bei Verkehrsdelikten, eine doppelte Bestrafung, die schmerzt!
Die Schweiz verfolgt bei Strassenverkehrsdelikten eine ziemlich restriktive Linie und das Strafmass ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ hoch. Eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln bringt je nach Einkommen schnell eine höhere Geldstrafe mit sich und ein Raserdelikt wird nach geltendem Recht sogar mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe entziehen die Behörden der straffällig gewordenen Person den Führerschein (die sogenannte zusätzliche Administrativmassnahme), was in diesen Fällen eine bittere Doppelbestrafung bedeutet.
Nicht jedes Verkehrsdelikt führt automatisch zum Entzug des Führerscheins. So werden geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 15 km/h innerorts, 20 km/h ausserorts oder 25 km/h auf der Autobahn mit einer Ordnungsbusse ohne zusätzliche Konsequenzen bestraft. Eine Verwarnung bezüglich des Führerscheinentzugs wird ausgesprochen, wenn bei den oben genannten Geschwindigkeitsüberschreitungen noch zusätzlich 5 km/h oben draufkommen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, 26 km/h ausserorts oder 31 km/h auf der Autobahn wird der Führerschein hingegen entzogen.
Bei Alkohol am Steuer ist die Menge für die Höhe der Strafe und die Frage des Führerscheinentzugs im Einzelfall ebenfalls massgebend. Neulenker, Fahrlehrer, Fahrschüler, Berufschauffeure sowie Begleitpersonen von Lernfahrten können bereits ab 0,1 Promille verwarnt werden oder den Führerschein verlieren, wenn weitere Delikte verübt wurden. Alle anderen Motorfahrzeuglenker verlieren den Führerschein ab 0,8 Promille am Steuer und erhalten zwischen 0,5 und 0,79 Promille eine Verwarnung, sofern keine weiteren Delikte verübt wurden. Unter 0,5 Promille gibt es keine Administrativmassnahme.
Je nach Schwere des Delikts und Anzahl Vorstrafen kann der Führerschein für mehrere Monate oder sogar Jahre entzogen werden, sodass die doppelte Strafe ziemlich schmerzhaft ist. Das Gesetz unterscheidet zwischen leichten, mittlerschweren und schweren Widerhandlungen. Ab dem 1. April 2023 wird das Gesetz für Berufsfahrer leicht entschärft. Nach einem Führerscheinentzug wegen einer leichten Widerhandlung können die Entzugsbehörden Fahrten bewilligen, welche zur Ausübung des Berufs notwendig sind. Damit soll das Risiko des Arbeitsplatzverlustes reduziert werden. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen existiert diese Möglichkeit jedoch nicht.
Was sollten Sie beachten:
– Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche nicht nur mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden, bringen eine Verwarnung oder direkt einen Entzug des Führerscheins mit sich.
– Je schwerer das Delikt, desto schmerzhafter wirkt der Führerscheinentzug als doppelte Strafe.
– Für Berufsfahrer können ab April 2023 bei leichten Widerhandlungen Berufsfahrten bewilligt werden.

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 Von Daniele Mezzi, Unternehmer in der Altersberatung und -betreuung, Laufenburg

Von Fritz und Rothraut Gloor, Rheinfelden

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