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Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch /
Altersarmut
Gemäss Bundesamt für Statistik sind 1,4 Millionen Personen in der Schweiz armutsgefährdet. Rund 743 000 Personen, d.h. 8,4% von der Gesamtbevölkerung sind bereits betroffen. Gemäss Caritas-Statistik sind davon 15,2% über 65-Jährige. Einzelpersonenhaushalte und Frauen sind häufiger betroffen. Dies, weil es meist kein Doppelverdiener-Paar war und somit auch keine Zweit-Rente oder Zweit-Ersparnis vorhanden sind.
Verschiedene Gründe führen dazu, dass jemand im AHV-Alter in die Armutsfalle tappt. Beim Aufzählen aller Einzelfälle und Armutsbereiche ergibt sich eine bemerkenswert grosse Gruppe. Armut nimmt in der Schweiz zu und ist ein Tabu-Thema. Man spricht nicht darüber, und sie ist sehr versteckt. Eine armutsbetroffene Person kann ihr Leben nicht frei gestalten, denn sie ist stark eingeschränkt in ihren Entscheidungen. Ein typischer Fall, der finanzielle Neuorientierung erfordert, ist, wenn jemand kurz vor 60 die Stelle verliert, es dann rasch um Frühpensionierung geht, die Scheidung endlich vorüber ist und die effektiven Zahlen vorliegen. Aussagen wie «Personen im hohen Alter benötigen ja kein Geld mehr», ist alltäglich, wenn auch nicht wahr. Dass über 60-Jährige, die keine Arbeitsstelle mehr finden, sich mehr auf das «Häusliche» konzentrieren und sich den vermeintlich gemütlichen Balkonien-Ferien widmen, ist an der Tagesordnung. Restaurantbesuche oder Skifahren fallen weg. Sich in einer solchen Abwärtsspirale zu bewegen, ist eine Kunst der Stoa.
Ergänzungsleistungen
Um die einengende Finanzlage etwas zu entschärfen, ist – um folgend einige Hinweise zu geben – der Bezug von Ergänzungsleistungen eine Möglichkeit. Diese erhalten Personen, die eine Rente der Alters- und Hinterbliebenenversicherung oder der Invalidenversicherung beziehen, davon aber nicht leben können. Durchschnittlich liegt diese bei einem Gesamt-Renteneinkommen unter ca. CHF 40 000.—pro Jahr und einem Vermögen unter ca. CHF 40 000.—bis 100 000.–. Der Richtwert ist kantonal geregelt und variiert sogar innerhalb der Gemeinden.
Prämienverbilligung Krankenversicherung
Diese Zuschüsse erhält man relativ rasch und unkompliziert, sobald man ein tiefes Einkommen (Alleinstehende ca. CHF 40 000.–) und kaum Vermögen hat, je nach Kanton und Wohnort sind Freibeträge möglich. Die SVA rechnet es genau aus.
Hilflosenentschädigung
Diese Beiträge erhalten Personen, die hilfsbedürftig sind, d.h. nicht alleine ohne Hilfe leben können. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und bei der SVA/IV anzufragen. Man erhält diese zusätzlich zu anderen Unterstützungszahlungen.
Sozialhilfe
Diese Unterstützung ist altersunabhängig und erfolgt, sobald man effektiv keine Einnahmen mehr hat und auch kein Vermögen. Mit Bezug einer AHV/IV-Rente im Alter wird über die Sozialhilfe auch ein Pflegeheim finanziert, sofern die Rente und Ergänzungsleistungen nicht ausreichen. Je nach Kanton können Schulden aufgebaut werden. Gemäss Gesetz können Kinder von pflegebedürftigen Eltern zu Beitragszahlungen verpflichtet werden, sofern sie selber über ein hohes Einkommen und Vermögen verfügen oder eine vorgängige Erbschaft der Eltern erhalten haben (Überschreibung Immobilie, Erbvorbezug).
Wohnen
Es ist übrigens schwierig, mit 80 Jahren noch eine Mietwohnung zu finden. Oft melden sich so viele jüngere Personen, Paare und Familien für günstige Wohnungen, dass man als ältere Person kaum berücksichtigt wird. Hintergründige Begründung ist das Risiko, dass die betagte Person nicht mehr so lange verbleibt. Hilfreich ist, flexibel zu bleiben und sich rechtzeitig eine kleinere und günstigere Mietwohnung suchen, wenn auch in entfernteren Gegenden. Immobilienbesitzer können ihre Wohnung oder Haus gegen Wohnrecht verkaufen und mit dem Kapitalzuwachs noch einige Jahre oder lebenslänglich im eigenen Heim verbleiben.
Diverse Angebote
Organisationen wie Caritas, Heilsarmee, Stiftungen sowie die Gemeindeverwaltung sind gute Anlaufstellen, wenn man in eine finanziell prekäre Situation gerät. Zudem ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ebenfalls sofort unterstützungsbereit bei Problemen mit Finanzen, Treuhand, Wohnen und Gesundheit. Sie ist zuständig für alle Altersgruppen.
Soziales Umfeld
Das soziale Umfeld ist für eine gesunde und frohe Natur des Menschen essenziell. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unabdingbar. Viele Bereiche lassen sich mit Freiwilligeneinsatz organisieren. Senioren-Clubs, Vereine und private Gruppen organisieren gemeinsame Ausflüge oder Events, sodass man sich rasch integrieren kann. Hier liegt es an jedem Einzelnen, ein Netzwerk oder Nachbarschaftshilfe zu suchen und zu pflegen.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt:
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Die UBS und die Schweiz: Wie geht es weiter in der TBTF-Problematik?
Die Schweiz hat Erfahrung mit der Rettung von Banken, die als «too big to fail» (TBTF) angesehen wurden.
UBS musste in der Finanzkrise 2008 gestützt werden
Während der Finanzkrise im Herbst 2008 wurde die UBS im Rahmen eines konzertierten Rettungspakets des Bundesrats und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) durch zwei zentrale, aufeinander abgestimmte Massnahmen vor dem Kollaps bewahrt: einerseits durch Auslagerung toxischer Wertpapiere und deren Verlustrisiken in den SNB-StabFund und andererseits durch eine Kapitalspritze durch den Bund an die UBS. Zwar sollten sich beide Massnahmen letztlich als gewinnbringend erweisen. Dennoch versuchte die Politik eine solche Zwangssituation in der Zukunft mit verschiedenen TBTF-Gesetzen nach Möglichkeit zu verhindern.
CS Krise: Bundesrat setzte auf Notrecht statt auf TBTF-Gesetze
Die nächste «Too big to fail»-Situation liess leider nicht allzu lange auf sich warten. Im März 2023 wurden bei der Rettung der Credit Suisse die TBTF-Gesetze aber nur teilweise angewendet, und das eigentliche Kernstück – die geordnete Abwicklung oder Sanierung der Bank – wurde bewusst ausgesetzt. Stattdessen griff der Bundesrat auf Notrecht zurück, um eine staatlich unterstützte Fusion mit der UBS zu erzwingen. Das Resultat: eine finanziell stabile, aber noch viel grössere UBS (nebst noch hängigen Rechtsfällen insbesondere um die AT1-Anleiheninvestoren). Eine solche ‚Monsterbank’ zu schaffen, war sowohl aus marktliberaler Sicht (Ausschaltung von Konkurrenz in gewissen Bereichen, Anwendung von Notrecht) wie auch aus staatsplanerischer Sicht (mit einer doppelt so grossen Bank ist das Risiko, dass der Staat für allfällige existentielle Managementfehler einspringen muss, nicht kleiner geworden) ein massiver Fehler.
Der Bundesrat will die TBTF-Regeln verschärfen – die Bank wehrt sich
Dass sich die UBS gegen schärfere Vorschriften wehrt, ist ihr gutes Recht. Und dass sie sich auch im internationalen Wettbewerb behaupten muss, wo meist laschere Regeln gelten, ist zu beachten. Dass sich umgekehrt die Schweizerische Politik um das TBTF-Problem kümmern muss und das Risiko reduzieren möchte, dass sich der Staat bei einem drohenden Kollaps einer solch grossen Bank erneut gezwungen sähe einzugreifen, ist aber ebenfalls ihr gutes Recht. Umso mehr angesichts oben zitierter Vorfälle und v.a. auch angesichts der neuen Grössenordnungen. Die UBS ist nun mehr als doppelt so gross wie die damalige UBS oder auch die CS vor drei Jahren. Die UBS-Bilanz ist mehr als eineinhalb Mal so gross wie die Wirtschaftsleistung des Landes.
An sich gäbe es verschiedenste Stellschrauben, und alle haben ihre Vor- und Nachteile: Eigenkapitalhinterlegung, Trennbankensystem bzw. Aufspaltung, Sperrung von Boni, Haftbarmachung der Manager, Abgeltung durch eine Art TBTF-Versicherungsprämie, etc.
Die Signale von Bundesrat und SNB deuten auf eine Verschärfung hin, die Signale aus dem Parlament deuten auf eine Verwässerung. Angesichts meiner Kritik zum fehlerhaften Vorgehen des BR bei der Zwangsfusion der CS mag es erstaunen, aber ich bin für einmal klar auf Linie BR: Gerade weil mit nur noch einer «Monsterbank» eine schlechte Lösung gewählt wurde, muss die TBTF-Reform jetzt sitzen.
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Von Sepp Hohler, Anker Catering, Mumpf
Sonja Wunderlin
eidg. dipl. Naturheilpraktikerin
Praxis für Naturmedizin
062 874 00 16
Chronische Schmerzen
Aktuell ist überall Wasserknappheit. Und wenn weniger Wasser vom Himmel kommt, ist auch die Verdünnung von Stoffen aus dem Abwasser schwächer, und Rückstände finden sich konzentriert in Bächen und Flüssen. Unterhalb von Kläranlagen führen die Flüsse teilweise mehr geklärtes Wasser als Frischwasser. In Brugg fliesst beispielsweise jährlich rund eine viertel Tonne Diclofenac, das wir eingestrichen haben, vorbei. Die geltenden Grenzwerte für Diclofenac werden dabei immer wieder überschritten.
Bei der Debatte um sauberes Wasser wird klar, dass alles, was wir einmal einsetzen, irgendwo hin geht und auch wieder auftaucht. Und irgendwann kehrt es zu uns zurück. Beispielsweise beim Flussschwimmen, beim Essen von Fischen oder dem Essen von Frucht, die auf Feldern steht, die einst mit Klärschlamm gedüngt wurden, als man die Folgen noch nicht kannte.
Über Rückstände von Industriechemikalien wie PFAS oder Pflanzenschutzmitteln wie Fungizide oder Herbizide sind wir sensibilisiert. Was weniger diskutiert wird, sind Rückstände von Arzneimitteln im Wasser. Mittel, die wir direkt für unsere Gesundheit einsetzen, werden generell weniger kritisch auf Umweltverträglichkeit betrachtet.
Es gibt dabei einige Stoffe, welche in sehr geringen Konzentrationen eine starke Giftwirkung auf gewisse Organismen haben. Ein solcher Stoff ist beispielsweise Diclofenac. Er ist bekannt als «Voltaren» in Tabletten, Salben, Gels oder Pflastern, frei verkäuflich und wird oft eingesetzt. Vor allem bei Salben und Gels ist die Anwendung massgeblich wichtig, damit die Folgen auf die Umwelt möglichst klein bleiben: Bei gängiger Anwendung wird nur ein kleiner Teil von der Haut aufgenommen, der grössere Teil wird beim Händewaschen nach dem Einreiben und späterem Duschen direkt in die Kanalisation geschwemmt. Die Rückstände könnten von Kläranlagen zwar eliminiert werden, es sind aber erst wenige Kläranlagen dazu imstande, die Umstellung dauert einige Jahre. So wirkt Diclofenac im Abwasser, das zurückgeführt wird in grössere Flüsse, schädigend auf Fische und Wasserlebewesen, sie schädigen Nieren und die Kiemen und führen zu Sauerstoffmangel.
Empfohlen wird ein sparsames Auftragen von Salbe oder Gels direkt nach dem Duschen. Lassen Sie das Schmerzmittel einziehen. Am besten wischen Sie die Hände nach dem Eincremen mit einem Papiertuch ab und werfen das Tuch in den Müll. Entsorgen Sie die Tube im Restmüll. Bringen Sie abgelaufene Arzneimittel in die Apotheke zurück, wo sie sachgemäss entsorgt werden können.
Alternativen zu Voltaren Gel oder Salbe können sein:
– allgemein regelmässige leichte Bewegung
– Diclofenac-haltige Pflaster bevorzugen oder wenn möglich auf andere Schmerzmittel wechseln
– bei Prellungen, Verstauchungen, Muskelschmerzen: Wallwurz-Salbe
– bei Muskelschmerzen und Verspannungen: Capsaicin-Pflaster
– bei Arthrose und Entzündungen der Sehnen: Blutegel-Behandlungen (Bild)
– bei rheumatischen Schmerzen: regelmässiges Einreibungen mit frischer Brennnessel
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch
Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Ratgeber: Vitamin B2 – das Riboflavin
Wie so oft leitet sich der Name aus dem Lateinischen ab. «Ribo-» bezieht sich auf den Zuckerbestandteil (Ribose, ein 5-Kohlenstoffzucker), «Flavin» auf die Farbe Gelb (flavus).
Historisch: Riboflavin wurde bereits 1879 entdeckt und als Farbstoff aus Milchprodukten (Molke) isoliert. Dazumal nannte man den Stoff Lactochrom (Milchfarbe). 50 Jahre später wurde die Struktur aufgeklärt, und Riboflavin erhielt seinen heutigen Namen.
Wozu braucht der Körper Vitamin B2?
Riboflavin ist vor allem ein «Helfer» im Energiestoffwechsel. Aus ihm baut der Körper zwei wichtige Coenzyme (FMN und FAD), die dafür sorgen, dass aus Kohlenhydraten, Fetten und Eiweiss Energie gewonnen wird. Daneben unterstützt es gesunde Haut, Augen und Nervenzellen und hilft, andere Vitamine (etwa B6 und Folsäure) überhaupt nutzbar zu machen. Daher kann ein Vitamin-B2-Mangel auch zu einem B6-Mangel führen. Auch beim Schutz unserer Zellen vor «oxidativem Stress» spielt es eine Rolle. Ebenso unterstützt Riboflavin die Leber bei der Entgiftung von Chemikalien und Pestiziden.
Wo steckt es drin?
Bei ausgewogener Ernährung kommt es bei uns (Industriestaaten) selten zu einem Mangel. Besonders reich an Riboflavin sind Milch und Milchprodukte, Eier, mageres Fleisch und Leber. Riboflavin ist hitzestabil, aber lichtempfindlich. Beim Kochen geht vor allem etwas verloren, weil es als wasserlösliches Vitamin ins Kochwasser übergeht. Wer dieses für Suppen oder Saucen mitverwendet, erhält davon mehr. Der tägliche Bedarf eines Erwachsenen liegt bei rund 1,1 bis 1,6 mg. Eine Menge, die sich mit ausgewogener Kost gut decken lässt.
Wann kann es knapp werden?
Bei einem erhöhten Bedarf oder bei einer geringeren Zufuhr kann ein Mangel bei bestimmten Personen auftreten. Bei rein pflanzlicher Ernährung ohne Milchprodukte (vegan), in der Schwangerschaft und Stillzeit, im höheren Alter sowie bei regelmässigem Alkoholkonsum ist ebenfalls ein Mangel möglich. Da Riboflavin auf eine Proteinbindung angewiesen ist, ist ein Proteinmangel meist mit einem B2-Mangel verknüpft. Anzeichen dafür sind etwa eingerissene Mundwinkel, eine gerötete, entzündete Zunge, spröde Lippen oder brennende, lichtempfindliche Augen. Solche Beschwerden haben allerdings viele mögliche Ursachen. Daher fragen Sie im Zweifel bei uns oder bei ihrem Hausarzt nach.
Gut zu wissen:
Riboflavin ist intensiv gelb. Diese kräftige Farbe wird auch in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Als «gesunder» Farbstoff mit der E-Nummer E101 gibt Riboflavin etwa Süsswaren, Desserts, Teigwaren oder Getränken den gewünschten Ton. In vielen Apotheken kann man Riboflavin für diese Zwecke kaufen. In höherer Dosierung wird Riboflavin ärztlich zur Vorbeugung von Migräne eingesetzt. Ein passendes hochdosiertes Fertigpräparat gibt es dafür nicht. Apotheken stellen es auf Verordnung in Kapselform her. Eine Überdosierung ist kaum zu erreichen (keine toxischen Berichte vorliegend), da überschüssiges Vitamin über den Urin wieder ausgeschieden wird. Das wasserlösliche Vitamin färbt diesen intensiv gelb! Ihr Arzt kann den Vitamin-B2-Status bestimmen lassen.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten:
– Grauer Star: Hohe Dosen können scheinbar das Risiko eines Kataraktes vermindern.
– Parkinson: Die Feinmotorik kann durch eine Supplementation verbessert werden.
– Bei einer ausgewählten Patientengruppe (MTHFR-Polymorphismus) kann die Supplementation dem erhöhten Herzkreislauf-Risiko entgegenwirken.
Ein spannendes Thema, wir werden weiter darüber informieren. Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Vinzenz Apotheke
Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit
Von Jürg Keller, Rheinfelden
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Hypozinsen günstig, teilweise aber höhere Margen
Nach einem kurzen Zinsanstieg im Mai hat sich die Situation schon wieder entspannt, und die Zinsen sind auf dem Ursprungsniveau zurück. Somit sind die Hypozinsen im langfristigen Vergleich nach wie vor sehr günstig. Was man sieht, ist, dass viele Banken die Margen etwas erhöht haben. Gerade bei den Saron-Hypotheken, bei welchen ich früher Margen zwischen 0.6 und 0.8 % sehr oft gesehen habe, geht es nun eher bei 0.8 oder 0.9 % los.
Rekord-IPO’s mahnen zur Vorsicht
Der Börsengang von Space X hat alle bisherigen Börsengänge übertrumpft. Weitere riesige Kapitalaufnahmen via inital public offer (IPO) stehen vor allem im KI-Bereich vor der Türe. Die Bewertungen sind immens und ziehen bei vielen anderen Anlageklassen Geld ab. Das könnte mindestens teilweise die Rückgänge im Gold- und Silberbereich sowie bei Bitcoin erklären. Ob diese Firmen die fast astronomischen Bewertungen rechtfertigen können, kann ich nicht beurteilen. Da backe ich viel lieber kleinere Brötchen. Diese haben zwar fast immer viel weniger Phantasie, aber müssen auch nicht im gleichen Umfang extreme Erwartungen erfüllen.
Steuererklärung – Aufwand wird grösser
Dass mit einem neuen Programm am Anfang der Aufwand etwas grösser ist, bin ich gewohnt. Auch ist das kein Rundumschlag gegen das neue online-Tool des Aargaus. Ich stelle aber fest, dass einiges mehr gefragt wird und der Aufwand trotz nun mehrfacher, aktiver Übung immer noch grösser ist als vorher. Mit der in der Vergangenheit teilweise schon fast pingeligen Auslegung und Kontrolle, welche dann auch wieder eine Nachkontrolle des Steuerzahlers braucht, hat sich der Aufwand für viele Bürger, vor allem wenn sie Immobilien und Wertschriften besitzen, massiv erhöht. Die Individualbesteuerung wird den Gesamtaufwand nochmals erhöhen. Wo gibt es das noch? Man muss sehr viel dafür arbeiten, dass dann doch etliche Sachen noch geändert werden, und dafür zahlt man noch 20, 25 % des Nettoeinkommens… Da habe ich gerade wieder Sympathien für eine Steuererklärung auf einem Bierdeckel, wie sie früher mal vorgeschlagen wurde.
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lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
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Cybermobbing – Wenn der Hass im Netz strafbar wird
Beleidigungen im Klassen-Chat, gezielte Ausgrenzung auf Social Media oder gefälschte Profile: Cybermobbing ist kein harmloser Streich, sondern eine ernste Bedrohung für Betroffene. Da das Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) keinen eigenen Tatbestand «Cybermobbing» kennt, greift die Justiz auf ein ganzes Bündel anderer Gesetzesartikel zurück, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Das strafrechtliche Netz
Wer im Internet andere schikaniert, bricht meist mehrere Gesetze gleichzeitig. Typische Straftatbestände bei Cybermobbing sind:
• Ehrverletzung (Art. 173 ff. StGB): Beschimpfungen, das Verbreiten von Lügen oder ehrverletzenden Behauptungen in Kommentaren.
• Drohung und Nötigung (Art. 180 / 181 StGB): Opfer werden online massiv unter Druck gesetzt oder mit Gewalt bedroht.
• Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs (Art. 179 ff. StGB): Heimliche Foto- oder Videoaufnahmen werden ungefragt in Chatgruppen geteilt.
Das Internet bietet keine Anonymität: Ermittlungsbehörden können IP-Adressen und Chatprotokolle zurückverfolgen.
Jugendstrafrecht im Fokus
Da Cybermobbing besonders oft unter Jugendlichen vorkommt, greift hier meist das Jugendstrafrecht (JStG). Ab dem 10. Geburtstag sind Kinder in der Schweiz strafmündig. Die Konsequenzen reichen von Verweisen bis hin zu Heimplatzierungen oder Jugendarrest bei schweren, wiederholten Fällen.
Drei goldene Regeln für Betroffene und Eltern
1. Beweise sichern: Machen Sie sofort Screenshots von Nachrichten, Bildern, Profilen und Kommentaren. Löschen Sie die Verläufe nicht voreilig. 2. Grenzen setzen und blockieren: Reagieren Sie nicht auf Provokationen. Blockieren Sie die absendenden Profile konsequent auf allen Kanälen.
3. Hilfe holen: Bei schwerwiegenden Vorfällen sollte gemeinsam mit den Eltern Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Sollte Ihr Kind von Cybermobbing betroffen sein und rechtliche Hilfe benötigen, helfen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter..
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch /
Selbstbestimmtes Sterben
Immer mehr Menschen im hohen Alter beanspruchen Sterbehilfe am Ende des Lebens. Ein bekanntes Beispiel sind die Kessler Zwillinge, die im November 2025, im Alter von 89 Jahren, gleichzeitig und gemeinsam aus dem Leben schieden.
Sterbehilfe ist im weitesten Sinne eine Beihilfe zur Selbsttötung. In der Schweiz erlaubt, sofern keine selbstsüchtigen Motive dahinterstehen. Sterbehilfe kann erfolgen, wenn ein klarer Leidensweg erkennbar ist, meist wegen unheilbarer schwerer Krankheit oder nach einem Unfall mit lebenslänglich körperlichen Beeinträchtigungen. Bei der Sterbehilfe wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. D.h. ein Arzt oder andere Person darf zum Beispiel nicht direkt ein tödliches Mittel verabreichen, dass zum Tod führt, auch wenn es auf Verlangen ist. Passive Sterbehilfe ist hingegen erlaubt. Das bedeutet, dass das tödliche Mittel zur Verfügung gestellt werden kann, aber der Patient oder die sterbewillige Person muss dieses selbst einnehmen. In Fällen, in denen dies wegen Problemen des Schluckens oder Verträglichkeit im Magen nicht geht, kann eine Sonde gelegt werden. Die Aktivierung der Dosis muss aber selbst vorgenommen werden.
Sterbehilfe im hohen Alter
Der Hauptgrund für das frühere Verlassen des Lebens, d.h. Sterbehilfe beizuziehen, liegt im Alter oft in der Angst der Abhängigkeit. Man möchte auf keinen Fall pflegebedürftig werden, zudem oft begleitet von starken chronischen Schmerzen. Wichtig ist, dass der Entschluss, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ernsthaft überdacht und sehr selbstbestimmt erfolgt. Jegliche Beeinflussung oder sich aus einem traurigen Momentum heraus dafür zu entscheiden, oder gar aus Solidarität zum Partner, wäre fatal. Es bleibt ein individueller persönlicher Entscheid. Es gibt auch die Palliativ-Pflege-Begleitung bis zum Lebensende, die gerade in der Schweiz, sehr professionell in einem guten Umfeld angeboten wird. Im Vordergrund steht hier der Respekt bei Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen sowie Verabreichung von genügend Schmerz- und Schlafmittel. Diese verkürzen unter Umständen das Leben, führen aber zum natürlichen Tod. Ein gutes Beratungsgespräch kann beruhigend wirken, um dann für sich selbst den besten Weg zu wählen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Was man unter Lebensqualität versteht, ist sehr individuell. Daher kann nicht von einem geeigneten Zeitpunkt gesprochen werden. Die eigenen Wünsche und persönlichen Bedürfnisse kennen, ist essenziell. Zum Beispiel wie man medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchte, sobald eine Hilfsbedürftigkeit eintritt. Aus einer Laune heraus wird es nicht gehen, es muss – am besten sich selber gegenüber – dauerhaft der konkrete und ernstgemeinte Wunsch geäussert und nachvollziehbar erkennbar sein. Im Falle der Kessler Zwillinge, der doch ein spezieller Fall war, ist sicher zu stellen, dass nicht die eine Person von der anderen beeinflusst wird.
Demenz – Urteilsunfähigkeit
Mit einer Diagnose Demenz, wenn auch im Anfangsstadium, ist rasch die Urteilsfähigkeit ein Thema. Bei Urteilsunfähigkeit ist es nicht mehr möglich, Sterbehilfe zu beanspruchen. Daher ist es wichtig, bei beginnender Demenz (z.B. Alzheimer) so früh wie möglich zu entscheiden, ob man Sterbehilfe beiziehen möchte oder nicht. Heute ist es noch nicht möglich, einen «Sterbetermin» in der Zukunft zu planen, da eine Urteilsfähigkeit Voraussetzung ist. Das macht die Situation daher sehr schwierig, da man sich zum Zeitpunkt des Sterbetermins eigentlich noch vollumfänglich wohl fühlt und nicht wirklich sterben möchte. Hier empfiehlt es sich, eine enge Begleitung in Anspruch zu nehmen, um sich in den letzten Augenblicken der Selbstbestimmtheit noch beraten und helfen zu lassen.
Ablauf Sterbebegleitung
Sterbeorganisationen wie EXIT, Dignitas oder Pegasos, um hier nur einige zu nennen, bieten eine gute Vorbereitung an und begleiten bis zum Ende. Protokolle werden eingehalten wie Abklärungen, Kontakte zu Medizinal-Personal sowie die Begleitung der nachfolgenden Prozedere wie polizeiliche Meldung und deren Untersuchung nach dem Ableben. Gegebenenfalls ist eine gute vorherige Kommunikation an enge Freunde oder Familie hilfreich.
Sterben ist so individuell wie das Leben. Aber das Einzige, das sicher auf jeden zukommt. So ist es anzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen, und das Leben im Jetzt und im Positiven zu gestalten und zu erleben, bis zum letzten Atemzug.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
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Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
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Der künstliche Gewinnboom
Die Schlagzeilen zum Irankrieg ändern sich quasi täglich. Schon gefühlt zehnmal hat der Krieg geendet, dann wieder zehnmal eskaliert. Unter all diesen Noise-Schlagzeilen dauert der Krieg nun schon drei Monate an. Der US-Aktienmarkt hat anfänglich angesichts der Unsicherheiten ganz kurzzeitig korrigiert, doch mittlerweile rennt er trotz hoher Ölpreise und des andauernden Kriegs unbeeindruckt von Rekordhoch zu Rekordhoch. Als Begründung werden die beeindruckenden Gewinnanstiege genannt. Tatsächlich, für 2026 geht Factset von über 20 Prozent höheren Gewinnen (!) beim S&P 500 im Vergleich zu 2025 aus, hauptsächlich getrieben durch die gigantischen Investitionen im KI-Bereich.
Der Treiber: Gigantische Investitionen in KI-Infrastruktur
Ich habe dazu eine Analyse des Fondsanbieters Quantex gelesen mit dem Titel «Der künstliche Gewinnboom». Gemäss Quantex ist der Gewinnboom am US-Aktienmarkt zu einem grossen Teil eine buchhalterische Illusion, getrieben von den massiven KI-Infrastruktur-Investitionen der Hyperscaler (Amazon, Google, Meta, Microsoft, Oracle).Während die ausgewiesenen Gewinne Rekordwerte erreichen, brechen die freien Cashflows der Tech-Giganten ein. Was sind die wichtigsten Kernaussagen? Ich halte die Analyse von Quantex für sehr plausibel und rational begründet, aber urteilen Sie selbst:
Buchhalterische Illusion statt echter Gewinne
Die Hyperscaler investieren 2026 über 600 Milliarden US-Dollar in Datenzentren. In der Erfolgsrechnung werden diese Investitionen über Jahre abgeschrieben (z.B. sechs Jahre für Chips), sodass nur etwa 100 Milliarden als Aufwand erscheinen. Nvidia und andere «Schaufelverkäufer» verbuchen die 600 Milliarden als Umsatz mit etwa 50-prozentiger Nettomarge (rund 300 Milliarden Gewinn). Netto entstehen so auf einen Streich etwa 200 Milliarden mehr Buchgewinne.
Free Cashflow bricht ein, aber die Gewinne steigen
In der Mittelflussrechnung ist das investierte Geld dagegen sofort weg. Der freie Cashflow der fünf Hyperscaler ist um über 70 Prozent eingebrochen, bei Amazon und Oracle ist er bereits negativ. Amazon wies im Q1 2026 einen Gewinn von 30 Milliarden aus, aber der Free Cashflow stürzte auf negative 18 Milliarden ab – das «profitable» Unternehmen muss weiter Schulden aufnehmen.
Zirkuläre Wertschöpfung
Nvidia investierte 30 Milliarden in OpenAI. Amazon, Google, Microsoft und Nvidia haben über 100 Milliarden in private KI-Startups (OpenAI, Anthropic) investiert. Diese kaufen damit Rechenleistung und Chips bei denselben Investoren zurück.
Private Verluste, öffentliche Gewinne
Die grossen KI-Firmen OpenAI und Anthropic sind derzeit unprofitabel, aber privat. Ihre gigantischen Verluste erscheinen nicht in den Börsenindizes, während ihre Ausgaben direkt als Einnahmen bei S&P 500 Unternehmen anfallen.
Aufwertung trotz grosser Verluste
Hier ein ungeändertes Zitat aus der Quantex-Analyse: «Doch es kommt noch absurder: Weil die Anleger am Privatmarkt derzeit die Aktien der führenden KI-Firmen OpenAI und Anthropic nach oben bieten, können die Investoren darauf ständig Aufwertungsgewinne verbuchen. In Amazons Gewinn für das erste Quartal von 30 Milliarden Dollar steckte zum Beispiel ein Aufwertungsgewinn von 16 Milliarden auf Amazons Beteiligung am Claude-Betreiber Anthropic.»
Historische Parallele zur Tech-Blase
Die Situation erinnert an den Telecom- und Glasfaser-Boom der späten 1990er Jahre. Damals gingen Lucent und Nortel Networks pleite, weil sie wackeligen Startups den Einkauf vorfinanziert hatten. Nvidia hat ähnliche Rücknahmeverpflichtungen gegenüber seinen Chip-Käufern.
Fazit
Der vielzitierte Gewinnboom beruht im Wesentlichen auf einer Buchhaltungsillusion. Wir Anleger sollten uns fragen, ob mit KI-Modellen so viel Geld verdient werden kann — im vierten Jahr nach ChatGPT sieht es nicht danach aus. KI-Modelle scheinen austauschbar und tendenziell gratis zu werden. Auch die Hälfte des ausgewiesenen US-Wirtschaftswachstums ist inzwischen auf den KI-Investitionsboom zurückzuführen, während Investitionen ausserhalb dieses Bereichs rückläufig sind. Von Trumps versprochener Renaissance des US-Industriesektors fehlt jede Spur.
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Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
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Loslassen
Kennen Sie das Gefühl, etwas Liebgewonnenes loslassen zu müssen? Haben Sie schon einmal erlebt, wie es sich anfühlt, einen geliebten Menschen durch eine Trennung oder gar den Tod zu verlieren? Wenn einem der Boden unter den Füssen gewaltsam weggezogen wird? Ein schreckliches und manchmal sogar traumatisches Gefühl. In solchen Momenten hören wir oft gut gemeinten Rat: loszulassen, anzuerkennen, was ist, und Abschied zu nehmen. Gar nicht einfach, wenn die Seele nur eines möchte: zurück zum alten Zustand.
Mit zunehmender Lebenserfahrung lernen wir, dass Veränderungen und Schwierigkeiten zum Leben gehören. Kaum haben wir uns an einen Zustand gewöhnt, kommt eine neue Herausforderung. Das Leben ist nie frei von Leiden oder Problemen, wir haben nicht alles in der Hand und können es nur zum Teil kontrollieren. Geld, Besitz, Freunde, Familie, Gesundheit und das Leben an sich sind vergänglich. In jungen Jahren haben wir das Gefühl, das Leben aufzubauen: Wir arbeiten auf eine gute Zukunft hin, bilden uns aus und gründen eine Familie. Doch schon in dieser Lebensphase kann es Brüche geben. Berufsträume, die wir aufgeben müssen, Partnerschaften, die auseinander gehen, gesundheitliche Probleme, die plötzlich auftauchen. Manchmal klammern wir uns an vermeintliche Sicherheiten, an Beziehungen, die uns nicht guttun, oder eine Jobsituation, die uns nicht erfüllt, weil wir Angst vor der Veränderung haben. Wir verdrängen, lenken uns ab und unterdrücken die beängstigenden Gefühle und bleiben lieber im Altbekannten.
Viele Menschen erleben das Loslassen erst im fortgeschrittenen Alter, wenn die Kinder ausziehen oder die Eltern sterben. Auch die Pensionierung ist oft kein einfacher Prozess und bedeutet eine einschneidende Veränderung, die Strukturen des Berufsalltags und die sozialen Kontakte loszulassen.
Loslassen heisst nicht Ignorieren oder Vergessen, sondern Annehmen und sich Entlasten. Wer loslassen kann, muss nicht mehr kämpfen und hat die Energie wieder für Neues zur Verfügung. Das Leben ist ein Fluss, kein See, alles fliesst und ist in Bewegung. Manchmal klammern wir uns an das Flussufer, bis wir keine Kraft mehr haben. Wie können wir den Widerstand loslassen und uns dem Leben überlassen? Wieder in die Offenheit kommen, dass es weitergeht? Wie können wir lernen loszulassen?
Zuerst einmal geht es darum, sich zu erlauben, Emotionen wie z.B. Trauer, Wut, Enttäuschung oder Scham zu haben. Es sind normale und menschliche Gefühle. Anerkennen Sie die Emotion, ohne sie zu bewerten. Versuchen Sie nun, ganz in die Emotion einzutauchen, sich in sie fallenzulassen, und geben Sie den Widerstand auf. Lassen Sie die Emotion übernehmen, geben Sie sich ihr vollkommen hin. Irgendwann wird ein leichteres Gefühl überhandnehmen, und Sie können beobachten, wie ein kleiner, feiner Frieden auftaucht. Im besten Fall wird dieser Frieden mit der Zeit grösser, und Sie können dem Leben oder sich selbst vergeben.
Loslassen geschieht in Phasen, die Zeit brauchen. Kein Mensch ist wie der andere, jeder braucht seine eigene Zeit dazu. Das Abschiednehmen kann wellenförmig sein: die hohen Wellen werden kleiner, die Abstände grösser. Was nicht heisst, dass zwischendurch nicht wieder eine grosse Welle kommen kann. Leben heisst einatmen und ausatmen, aufnehmen und loslassen.
Loslassen ist kein einmaliger Akt, sondern ein behutsamer Prozess des Annehmens, Entlastens und Neubeginns. Es bedeutet nicht, die Vergangenheit zu verrücken oder zu verleugnen, sondern dem Leben Raum zu geben – Raum für neue Erfahrungen, für Heilung und für eine Zukunft, in der man wieder mit Zuversicht und Vertrauen nach vorn blicken kann.
Fragen richten Sie gerne an:
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