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lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
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Wer haftet bei Unfällen in Schweizer Spielhallen?
In der Schweiz stützt sich die Beurteilung von Unfällen in Spielhallen primär auf das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR). Verunfallt ein Kind, muss geklärt werden, ob die Ursache ein technischer Mangel am Spielgerät oder ein menschliches Fehlverhalten war. Dabei steht die Werkeigentümerhaftung des Betreibers (Art. 58 OR) der Aufsichtspflicht der Eltern (Art. 333 ZGB) gegenüber. Entgegen weitverbreiteter Schilder wie «Benutzung auf eigene Gefahr» trägt der Betreiber eine strikte Verantwortung für die Sicherheit seiner Anlagen, während Eltern weiterhin für die angemessene Beaufsichtigung ihres Nachwuchses zuständig bleiben.
1. Die Haftung des Betreibers (Werkeigentümerhaftung)
Spielgeräte wie Trampoline, Klettergerüste oder Rutschen gelten rechtlich als «Werke». Gemäss Art. 58 OR haftet der Eigentümer für Schäden, die durch fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalt entstehen.
• Kausalhaftung: Dies ist eine scharfe Haftung. Der Betreiber haftet auch ohne direktes Verschulden (z.B. wenn er nichts vom Defekt wusste), sofern das Gerät objektiv unsicher war.
• Sicherheitsstandards: In der Schweiz gilt die Einhaltung der Normenreihe SN EN 1176 als Massstab für die Sicherheit. Ein Verstoss gegen diese technischen Normen deutet rechtlich fast immer auf einen Werkmangel hin.
• Haftungsausschlüsse: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) befreien den Betreiber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht, für den sicheren Zustand der Geräte zu sorgen.
2. Die Aufsichtspflicht der Eltern
Auch in einer Spielhalle bleiben die Eltern das «Familienhaupt» im Sinne von Art. 333 ZGB.
• Zumutbarkeit: Eltern müssen ihre Kinder nicht sekündlich überwachen. In einer gesicherten Spielhalle ist das Mass der gebotenen Aufsicht geringer als im Strassenverkehr.
• Einschreiten: Eltern haften jedoch, wenn sie zusehen, wie ihr Kind ein Gerät grob zweckentfremdet (z.B. von oben auf eine Rutsche springt) und nicht einschreiten. In solchen Fällen kann die Haftung des Betreibers wegen Selbstverschuldens reduziert werden.
3. Wenn ein anderes Kind den Unfall verursacht
Wird Ihr Kind durch ein anderes Kind verletzt (z.B. Zusammenstoss auf der Hüpfburg), ist die Urteilsfähigkeit entscheidend:
• Urteilsunfähige Kinder: Haften rechtlich nicht selbst. Die Eltern des verursachenden Kindes haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
• Urteilsfähige Kinder: Ab ca. 7 bis 9 Jahren können Kinder gemäss Art. 41 OR selbst schadenersatzpflichtig werden, sofern sie den Unfall schuldhaft verursacht haben. In der Regel übernimmt dies die Privathaftpflichtversicherung der Familie.
Checkliste für den Unfallort
1. Beweise sichern: Fotografieren Sie das Gerät sofort, insbesondere Defekte (z.B. gerissene Netze, lose Schrauben).
2. Protokoll: Lassen Sie den Unfall vom Personal bestätigen und fordern Sie eine Kopie des Unfallberichts an.
3. Versicherung: In der Schweiz sind Kinder obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Versicherung prüft oft selbst, ob sie beim Betreiber Regress nehmen kann.
Sollten Sie bei einem Spielhallenunfall Ihres Kindes rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
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Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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Die USA haben extrem hohe Staatsschulden angehäuft
Die Staatsschulden der USA (und auch der meisten anderen westlichen Staaten) sind in den letzten Jahrzehnten richtiggehend explodiert. Sinnvoller als eine solche absolute Betrachtung aber ist es, wenn die Staatsschulden ins Verhältnis gebracht werden, z.B. zu den Staatseinnahmen oder zur gesamten Wirtschaftsleistung, da diese Kennzahlen das grundsätzliche Wachstum mitberücksichtigen.
Leider sieht die Situation aber auch in dieser «relativen» Hinsicht nicht besser aus: die US-Staatsschulden im Verhältnis zur Gesamtwirtschaftsleistung GDP haben sich seit dem Jahrtausendwechsel von ca. 60% auf über 120% mehr als verdoppelt.
Mit Ausnahme einer ganz kurzen Periode zu Clintons Zeiten haben die USA dauernd enorme Defizite gemacht. Krisenmassnahmen haben in der Corona-Zeit oder auch in der Finanzkrise zu auffällig hohen Defiziten geführt. Das wirklich Beängstigende ist aber, dass zu Zeiten mit Vollbeschäftigung und ohne Krieg (vor Iran) die USA Defizite in der Grössenordnung von 5% oder mehr vom BIP angehäuft haben und in den nächsten Jahren wohl noch höhere Defizite anhäufen werden.
Um welche Beträge geht es? Dazu Ray Dalio, Gründer von Bridgewater, einem der grössten Hedegefonds: «Im Laufe des nächsten Jahres wird die Bundesregierung etwa 7 Billionen US-Dollar ausgeben und nur etwa 5 Billionen US-Dollar einnehmen, sodass sie weitere etwa 2 Billionen US-Dollar an Schulden verkaufen muss, zusätzlich zu der 1 Billion US-Dollar, die sie verkaufen muss, um Zinsen zu zahlen, und den 9 Billionen US-Dollar, die sie zur Verlängerung der Schulden aufbringen muss.»
Wer finanziert diese Schulden?
Das Ausland…
Bleiben die ausländischen Investoren kaufwillig? China hat in den letzten zehn Jahren sein Volumen an US-Treasuries kontinuierlich reduziert, bei Japan ging es seitwärts. In die Bresche gesprungen ist vor allem Europa, dessen Volumen sich an US-Treasuries massiv erhöht hat. Was würde passieren, wenn sich auch bislang Verbündete wie Japan, Europa von den zunehmend unberechenbareren USA und dem US-Dollar abwenden würden?
… oder das Inland?
Wenn die ausländischen Investoren weniger von diesen riesigen Mengen an US-Schuldtiteln kaufen würden, müssten inländische Investoren einspringen oder höhere Zinsen müssten die Anleger stärker anlocken. Die Variante mit steigenden Zinsen wäre für die Anlagemärkte nicht optimal. Steigende Zinsen führen zu höheren Kosten bei Schuldnern, egal ob beim Staat selber oder auch bei verschuldeten Firmen oder Privaten.
Trump wählt Inflation und Weiterführung des Schneeballsystems
Den Gürtel enger zu schnallen und anstelle von jährlichen Defiziten endlich mal Überschüsse zu erzielen und die Schulden abzubauen, scheint offenbar illusorisch zu sein.
Genauso scheint eine höhere Zinsbelastung für den US-Staat zu schmerzhaft zu sein. Was also wäre ein dritter Ausweg? Die Absicht von Trump ist hier ausnahmsweise einmal klar: Er will die Zentralbank gefügig machen, dass das FED einspringt und die Staatschulden durch neu geschaffenes Geld aufkauft. Diese Monetarisierung der Staatsschulden durch das FED führt zur weiteren Verwässerung der Kaufkraft, der US-Dollar wird in diesem Szenario weiter deutlich an Wert verlieren, die Konsumenten werden immer höhere Preise bezahlen müssen.
Dass Trump nicht gefügige FED-Mitglieder wie Lisa Cooks oder Noch-FED-Chef Jerome Powell unzimperlich abzuschiessen versucht, ist ein klares Zeichen.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
Von Herbert Lützelschwab, Zeiningen
Sonja Wunderlin
eidg. dipl. Naturheilpraktikerin
Praxis für Naturmedizin
062 874 00 16
Die Landschaft verspeisen
Im Moment ist die Landschaft wirklich zum anbeissen schön. Klar, das Auge isst mit, aber so meine ich das nicht. Viele der sattgrünen Kräuter auf Feld, Wald und Wiese können tatsächlich verspiesen werden. Dazu möchte ich Sie hier animieren.
Einige der Frühlingskräuter haben nicht nur köstliche Geschmackskombinationen zu bieten, sondern entfalten verspiesen auch spannende Wirkungen. Sie enthalten verglichen mit Gemüse ein Mehrfaches an Vitaminen, Spurenelementen und sekundären Pflanzenstoffen.
Heute hatte ich Zeit für einen Morgenspaziergang. Auf dem Rundgang konnte ich mich kaum sattsehen, ob all der Blütenpracht und dem satten grünen Gras. Da haben sich meine Sammeltüten gefüllt und zuhause konnte ich zum Zmittag einen Frühlings-Salat bereiten. Frische Wiesenlabkraut-Spitzen, Blätter von Sauerampfer, etwas Löwenzahn, Gundelrebe, junge Ulmenblätter und Wiesen-Schaumkraut, dazu eine grosse Menge frischer Spinat aus dem Laden. Das Ganze übersät mit Blüten von Löwenzahn und Margritli (Bellis perennis). Wenn der Salat so aussieht, spielt er die Hauptrolle auf dem Tisch, optisch und geschmacklich haben wir zum Zmittag die Landschaft verspiesen. So ein Salat ist in einem entsprechenden Restaurant übrigens recht kostspielig...
Wüchsig und noch zart sind im Moment auch die Brennnesseln. Eine Nessel-Suppe für vier Personen bereitet man am Besten aus einem grossen Korb voll junger Nesseltriebe. Zugegeben werden zu gleichen Teilen Bouillon, Rahm und Weisswein. Die Suppe wird nur kurz aufgekocht und anschliessend püriert. Sie schmeckt grossartig, fördert die Ausscheidung über die Nieren und versorgt den Körper unter anderem mit Vitamin A
und C, Magnesium, Eisen, Kieselsäure und Proteinen.
Es lohnt sich auch, botanische Familien besser zu kennen. Dann muss nicht jedes Pflänzlein einzeln gelernt werden, sondern man kann sich beim Sammeln fokussieren auf die Familien, bei denen praktisch alle Vertreter essbar sind. Die Blüten der botanischen Familie der Rosenblütler (Rosaceae) beispielsweise, also von Quitte, Kirsche, Zwetschge oder den wilden Vertretern Schwarzdorn, Weissdorn, Traubenkirsche oder Wildrose sind ebenfalls essbar. Die Traubenkirsche hat ein starkes Bittermandelaroma und ist mit Zucker püriert eine feine Basis für Drinks oder Glacé. Kirschenbüten im Grüntee machen diesen blumig-lieblich und ein Tee mit Knospen der wilden Rose ist ein Gedicht.
Auch viele Vertreter aus der Familie der Kreuzblütler (Brassicaceae) sind kulinarisch spannend und haben zu ihrer leichten Schärfe und ihrem etwas bitteren Geschmack auch eine verdauungsfördernde und wärmende Wirkung. Im Frühling haben viele noch keine Blüten, sondern erst feine Rosetten gebildet, die einfach zu ernten und zart sind. Im Moment findet man die Knoblauchrauke (Alliaria petiolata) oder verschiedene Schaumkräuter wie Wald-Schaumkraut (Cardamine flexuosa), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) oder das behaarte Schaumkraut (Cardamine hirsuta). Sie sollten alle nicht gekocht werden, da durch Hitze ein wichtiger Teil ihres Geschmacks und ihrer Wirkung verloren gehen. Also als Salatbeigabe, püriert zu einem Pesto oder als Deko auf dem Menü.
Nicht nur die Liebe geht durch den Magen, sondern auch die Landschaft. E Guete.
Wer nun auf Botanik oder botanische Kulinarik Lust bekommen hat, sich aber unsicher fühlt: Botanik-Kurse für Interessierte starten wieder ab 27. April in Laufenburg: www.wildkraeuterschule.ch/sonja-wunderlin.
Weitere Kurse zu essbaren Wildpflanzen: www.sonjawunderlin.ch
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch
Von Stefan Treier, Wohlen; früher Effingen
Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diabetes Folge 1
Wir werden heute auf die Volkskrankheit Diabetes eingehen.
Es ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der zu viel Zucker (Glukose) im Blut bleibt. Diabetes mellitus bedeutet wörtlich «honigsüsser Durchfluss». Der Name verrät bereits viel über die Krankheit: Steigt der Blutzucker zu stark an, gelangt Zucker in den Urin, was früher sogar am süssen Geschmack erkannt wurde. Wenn diese Situation lange nicht erkannt wird, sind Folgeerkrankungen sehr wahrscheinlich. Diese betreffen unter anderem die Augen, die Nerven, die Nieren und das Herz. Als Ursache kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Entweder gibt es im Blut zu wenig Insulin (ein Hormon aus der Bauchspeicheldrüse), oder es liegt eine verminderte Reaktion des Körpers auf das Insulin vor (Insulinresistenz).
Insulin wirkt wie ein «Schlüssel», der den gelösten Zucker aus dem Blut in die Zellen transportiert. Wenn das nicht in ausreichender Menge erfolgt, steigt der Blutzucker. Dieser Blutzuckerspiegel ist messbar und ermöglicht die Erkennung der Krankheit. Typische Symptome bei Diabetes sind: Durst (viel und/oder ständig), häufiges Wasserlassen, schlechte Wundheilung, verschwommene Sicht, Müdigkeit.
Wie wird Diabetes festgestellt?
Der Nüchternblutzucker, gemessen nach mindestens 8 Stunden ohne Nahrungsaufnahme beträgt im Normalzustand unter 5.6 mmol/L und bei Diabetes mehr als 7.0 mmol/L (messbar in der Apotheke, keine Diagnosestellung).
Der Langzeitzuckerwert (HbA1c) zeigt den Durchschnitt der Werte der letzten 2-3 Monate, berücksichtigt aber keine Spitzen oder Minimalwerte: Normalerweise liegt er unter 5.7 %, Diabetes beginnt ab 6.5 % (messbar in der Apotheke, keine Diagnosestellung).
Der Zuckerbelastungstest (OGTT) erlaubt eine Einschätzung, wie der Körper eine definierte Menge Glukose aufnimmt. Der Test gilt als Goldstandard und wird generell bei Verdacht angeordnet. Diabetes beginnt ab 11.1mmol/L nach 2 Stunden (messbar in einer Praxis).
In der Vergangenheit gab es diverse Kampagnen. Sie hatten zum Ziel, Diabetes oder Vorstufen davon zu erkennen. In den Apotheken durften die dafür geschulten Mitarbeitenden während eines begrenzten Zeitraums den Nüchternblutzucker bestimmen. (Wichtig war dabei, dass sicher die letzten 8 Stunden keine Nahrung oder auch kalorienhaltige Getränke zu sich genommen wurden.) Das interessierte Publikum konnte dann mit diesem Ergebnis mit ihrem Hausarzt die Situation besprechen und rechtzeitig entsprechende Massnahmen einleiten.
Heute bieten sehr viele Apotheken diese Art von Dienstleistung mehrheitlich jederzeit an, fragen Sie in Ihrer Apotheke danach. Es werden auch Tage angeboten, an denen Sie Ihr Blutzucker-Messgerät validieren können. Dabei sind speziell geschulte Mitarbeitende und Fachpersonen in der jeweiligen Apotheke tätig. Sie werden auch beim Blutzuckermessen begleitet. Meistens können Sie auch Ihren Langzeitzuckerwert (HbA1c) bestimmen lassen.
Ab welchem Alter sollte man seine Blutzuckerwerte kennen?
In der Literatur wird empfohlen, spätestens ab 35 Jahren seine Werte regelmässig (sprich alle zwei bis drei Jahre) kontrollieren zu lassen. Beim Vorliegen von «Risikofaktoren» wie Übergewicht, Bewegungsmangel, Diabetes in der Familie, Bluthochdruck oder erhöhte Blutfettwerte oder Schwangerschaft ist ein Check früher und regelmässiger sinnvoll!
Das ist nur ein kurzer Überblick, wir werden in weiteren Folgen dieses Thema detaillierter vorstellen und auch auf persönliche Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Vinzenz Apotheke
Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit
Von Daniele Mezzi, Grossrat «Die Mitte», Laufenburg
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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Was machen die lokalen Werte?
In unregelmässigen Abständen gehe ich auf kleinere Nordwestschweizer Aktien ein, welche an einer Börse oder ausserbörslich gehandelt sind.
Naturenergie ist zwar mit einer Börsenkapitalisierung von rund 1 Milliarde CHF (und an SIX unter Kürzel NEAG gehandelt) nicht klein. Es ist aber mit den Kraftwerken Laufenburg und Rheinfelden und früher unter den Namen KWL oder später Energiedienst ein klarer Wert aus der Region. Strom gewinnt weiter an Bedeutung, und Naturenergie ist hier bestens positioniert. Aus unserer Sicht längerfristig ein solider Wert, welcher auf dem aktuellen Niveau von gut Fr. 32.- als Beimischung in ein Depot gelegt werden kann.
Tersa in Rheinfelden ist eine Immobiliengesellschaft in Rheinfelden, welche aber ein recht breit diversifiziertes Immobilien-Portefeuille hat und sich als langfristige Anlage lohnen könnte. Leider wird sie eher selten gehandelt, weshalb es sehr viel Geduld braucht. Tersa wird ausserbörslich mit Valor 253801 zu einem Preis von rund Fr. 15 500.- gehandelt.
Schützen Rheinfelden Immobilien AG ist eine kleine Immobiliengesellschaft. Die Immobilien haben alle einen Bezug zur Schützen-Klinik und sind ausschliesslich in Rheinfelden. Wegen eines hängigen Rechtsstreites kommen die Aktien schon länger nicht mehr vom Fleck. Sollte dieser positiv gelöst werden, könnte das einen Kursschub auslösen. Ansonsten solider Titel mit viel Substanz zu einem aus meiner Sicht fairen Preis (Valor 228360, aktuell rund Fr. 2500.-).
MCH Group (frühere Messe Schweiz) ist an der SIX unter Kürzel MCHN zu Preisen um Fr. 3.7 pro Aktie gehandelt, aber mit einer aktuellen Börsenbewertung von knapp CHF 120 Mio. ein kleiner Fisch. Nach schwierigen Jahren ist man nun aber wieder auf die Erfolgsspur zurückgekehrt und gut positioniert. Anhand der aktuellen Zahlen ist die Aktie sehr fair bewertet und hat viel Luft nach oben, wenn die Gesellschaft den Aufwärtstrend bestätigen kann.
Diese Titel eignen sich als Beimischung, und da der Markt teilweise sehr dünn ist, sollte zwingend mit einer Kauflimite gearbeitet werden. Das sind natürlich persönliche Einschätzungen, und ich bin selber an diesen Firmen beteiligt.
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oder rufen unter 062 871 66 96 an.
lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
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ChatGPT & Co. – Was ist im Job erlaubt?
Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in den Büroalltag. Doch wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Betrieb Texte von einer KI schreiben lässt oder Code generiert, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
1. Geheimhaltungspflicht (Art. 321a OR)
Das ist das grösste Risiko: Wer Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten oder interne Strategien in eine öffentliche KI – wie die Gratisversion von ChatGPT – füttert, verletzt die Treuepflicht. Diese Daten verlassen das Unternehmen und werden oft zum Training der KI genutzt. Folge: Eine Verletzung kann eine Abmahnung oder im Extremfall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
2. Urheberrecht an KI-Werken
Nach aktuellem Schweizer Recht (Urheberrechtsgesetz) können nur Menschen Schöpfer eines Werkes sein. Das Problem: Ein rein von einer KI erstellter Text oder ein Bild geniesst keinen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, Konkurrenten könnten diese Inhalte kopieren, ohne dass Ihr Arbeitgeber rechtlich dagegen vorgehen kann.
3. Haftung für Fehler
Die KI «halluziniert» oft, sprich sie erfindet Fakten. Rechtlich gilt: Sie sind für das Arbeitsergebnis verantwortlich. Wenn die KI einen Fehler macht und Sie diesen ungeprüft übernehmen, haften Sie gegenüber dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden im Rahmen der üblichen Arbeitnehmerhaftung.
4. Datenschutz (Datenschutzgesetz)
Das Datenschutzgesetz verbietet es, Personendaten von Kunden oder Kollegen ohne explizite Einwilligung in externe KI-Tools einzugeben. Fazit: Fragen Sie Ihren Chef nach einer KI-Richtlinie. Nutzen Sie KI nur als «Sparringspartner» für Entwürfe, aber füttern Sie sie niemals mit sensiblen Daten.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
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Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
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Wohnformen im Alter
Verkauf Immobilie gegen Wohnrecht
Oft stellt sich die Frage nach der geeigneten Wohnart im hohen Alter. Gerade dieser letzte Umzug wirft viele Fragen auf, die gut beantwortet und vorab eingehend besprochen werden sollten. Der Verkauf des Wohneigentums gegen Wohnrecht, sei es mit lebenslangem Wohnrecht oder mit befristetem Wohnrecht, ist eine interessante Möglichkeit, im Eigenheim wohnen zu bleiben. Der sofortige Kapitalzuwachs ermöglicht die Finanzierung der Organisation des Haushaltes und ggf. der Pflege. Verkauft man es mit zusätzlicher Nutzniessung, ist man etwas freier bezüglich der «Nutzung» der Immobilie. So kann man sie jederzeit vermieten, ist jedoch für einige Themen mehr verantwortlich wie z.B. Unterhalt, Versicherungen und Hypotheken. Für bauliche Veränderung benötigt es immer eine Bewilligung des neuen Eigentümers. Man muss es nicht unbedingt an Familienangehörige verkaufen. Es kann auch eine junge Familie sein, die einige Jahre später mit ihren schulpflichtigen Kindern einzieht. Oder Investoren, die ein Haus kaufen, um es später zonengerecht in ein kleines Mehrfamilienhaus umzuwandeln. Als Anlageobjekt eignet es sich ebenfalls, da die stete Wertsteigerung mit eher geringen Risiken eine lukrative Rendite generiert.
Gründe, mit Wohnrecht zu verkaufen
Ein wichtiger und sowohl meistgenannter Grund ist die aktuelle Finanzlage und Sicherstellung des rechtzeitigen Erbvorbezuges der direkten Nachkommen. Ebenfalls stehen persönliche Ziele im Vordergrund. Man schätzt die Nachbarn, hat Freunde im nahen Umfeld und ist sehr gut eingerichtet. Kaum jemand möchte sich von seinen persönlichen Sachen trennen. Und vor allem – man will die Selbstständigkeit bewahren! Mit fortschreitendem Alter fallen aber viele Haushaltsthemen an, welche den Alltag erschweren. Nicht jede und jeder hat im näheren Umfeld Familie oder Freunde, die alsdann wöchentlich oder täglich Unterstützung bieten können. Zwingend müssen private Haushalts-Dienstleistungen und Pflegehilfe organisiert werden, was teuer zu stehen kommt.
Vorgehen beim Verkauf gegen Wohnrecht
Um für den Verkäufer und den Käufer die bestmögliche Situation zu schaffen, ist es ratsam, den Verkauf gut überlegt anzusteuern. Reden Sie mit der Familie, mit Freunden und eruieren Sie, was das Umfeld vorhat. Möchte ein Bekannter das Haus kaufen? Möchten die Nachbarn lieber in die neue Alterssiedlung ziehen und Sie gleich dazu aufmuntern? Wo wohnen Ihre Nächsten? Wie oft erhalten Sie Besuch? Hat es genügend Einkaufsmöglichkeiten, und wie weit ist die nächste Busstation entfernt? Nicht alle Menschen im Alter werden pflegebedürftig. Man kann bis ins hohe Alter gesund bleiben und selbstständig sein. Dass aber gegebenenfalls ein kleiner Umbau an Treppen oder im Badezimmer notwendig sein wird, ist einzukalkulieren.
Aufgrund vieler verschiedener Faktoren kann ziemlich genau entschieden werden, wie lange man noch im Eigenheim wohnen möchte. Nicht immer muss es «lebenslänglich» sein. Vielleicht noch vier Jahre, und dazwischen eine grosse letzte Reise organisieren und danach woanders wohnen? Oder sich den langersehnten Wunsch eines tollen Sportautos erfüllen. Eventuell fühlt man sich in zehn Jahren bereit, in eine Altersresidenz zu ziehen, um nicht alleine zu sein. Wichtig sind klare Verhältnisse zwischen Verkäufer und Käufer. Wünsche und Anliegen müssen im Kaufvertrag geregelt sein. Eine absehbare Verbleibezeit erhöht die Chance, einen passenden Käufer zu finden.
Mietobjekt / Generationenhaus
Bei einem Mietobjekt ist rechtzeitig mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um notwendige kleinere Umbauten bewilligt zu erhalten. Wenn auch auf eigene Kosten. Vermehrt gibt es Generationenhäuser mit speziellem Raumkonzept: Jeder hat sein eigenes Studio mit Bad/WC, ggf. kleine Küche, und man trifft sich im Gemeinschafts-Wohnraum.
Alterssiedlung oder altersgerechtes Wohnviertel
Eine Alterssiedlung bringt Vereinfachung im Alltag. Arztpraxen, Einkauf und öffentlicher Transport sind in der Nähe. Einzelpersonen können so gegebenenfalls mit Familie und Freunden planen, damit die letzte Lebensphase zusammen im gleichen Quartier erlebt wird.
Altersresidenz mit integriertem Pflegeheim
Eine Altersresidenz vereint alle Annehmlichkeiten. Eine Pflegestation ist integriert, und man kann bis zum Lebensende darin wohnen bleiben. Meist befindet sich die Residenz an einem ruhigen, schönen Ort mit Zugang zu öffentlichem Verkehr. Ein Alterspflegeheim ist oft die letzte Wohnstation. An dieser Stelle sei erwähnt, dass ein nobles Designer-Pflegeheim nicht zwingend besser ist als ein öffentliches oder kleines privates Pflegeheim. Massgebend ist die Geschäftsleitung, welche das Pflegepersonal betreut und das Umfeld gestaltet. Tipp: Bei einem vorgängigen Besuch die Küche testen und die zufriedenen Gesichter prüfen!
Zeitfenster für den Umzug
Wichtig ist, rechtzeitig den Entscheid zu treffen, in eine Alterssiedlung zu wechseln. So ist das Risiko gering, im Ernstfall auf eine Warteliste zu kommen, resp. weit entfernt von seinen Nächsten ziehen zu müssen. Das Wohnen bleibt bis zum Lebensende einer der wichtigsten Lebensbereiche und bietet Raum für eine individuelle Gestaltung. Mit etwas Glück ist man in Familie oder unter Freunden wohlig eingebettet..
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt:
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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Krieg gegen den Iran
Machen wir kurz ein Gedankenexperiment: Wenn Putin den Iran angegriffen hätte, läsen wir wohl von «unprovoziertem, völkerrechtswidrigem Angriffskrieg». Da hier nun aber die USA und Israel der Angreifer sind, ist das natürlich etwas anderes. Meine Meinung ist, dass wegen der iranischen Unterstützung von Hamas, Hizbollah und dem Ziel, Israel zu vernichten, dieser Krieg nicht unprovoziert war. Und ja, das Mullahregime ist wohl ein eher übles und ist teilweise gewaltsam gegen die eigene Bevölkerung vorgegangen.Völkerrechtswidrig bleibt der Irankrieg dennoch und ebenso (wie bei jedem Krieg) gibt es einen Angreifer.
Obiges Gedankenspiel zeigt aber auf, wie heuchlerisch und blind auf dem eigenen Auge wir vieles beurteilen und eigener Propaganda unterliegen. Beim einen völkerrechtswidrigen Krieg haben «wir» mittlerweile wohl 20 Sanktionspakete beschlossen, beim anderen bin ich überzeugt, dass es keine Sanktionen vom Westen geben wird.
Erdölpreis
Der Iran schiesst zurück, ein Regimechange ist noch nicht gelungen. Auch wenn der Iran relativ isoliert erscheint, ist es nicht einfach ein kleiner Nobody. Die Reaktion des Erdölpreises ist mit dem starken Anstieg auf aktuell 83 USD pro Barrel Brent (Anfang Jahr bei 61) nachvollziehbar. Es ist schwierig abzuschätzen, wie lange das andauern wird und auch, ob der Iran den Durchgang durch die Strasse von Hormuz ‚abstellen‘ kann (weil zu gefährlich), was zu noch stärkeren Preisreaktionen führen kann.
Börsenreaktion
Ich schreibe diesen Kommentar am Donnerstag, also gut drei volle Börsenhandelstage, nachdem die USA und Israel diesen Krieg gegen Iran am Wochenende gestartet haben. Die asiatischen (und etwas weniger die europäischen) Aktienmärkte haben anfangs mit starken Kursverlusten reagiert, sich dann aber gefangen. Netto stehen sie meist leicht im Minus im Vergleich zu Freitag.
Für mich nicht plausibel ist einmal mehr die Reaktion der US-Börsen. Trotz dieser Eskalation steht die US-Börse aktuell unverändert gegenüber dem Niveau am Freitag vor dem Start des Krieges und nicht weit unterhalb der absoluten Höchststände (aktuell S&P 500 bei 6870). Natürlich gibt es Profiteure (z.B. Waffen- oder Erdölproduzenten), dennoch gibt es für die gesamte Wirtschaft mehr Negatives als Positives. Der Inflationsdruck wird zumindest kurzfristig höher, die Kosten des Krieges steigen laufend an, die Energiekosten sind teurer, die Unsicherheit auch bezüglich Logistik und Lieferketten ist grösser.
Ich habe schon im letzten Ratgeber davon geschrieben. Es gibt zahlreiche Warnlichter: Die Investoren sind sehr bullisch, die Junk Bond Spread sind sehr tief, die Marktkonzentration ist sehr hoch, die Bewertung des US Aktienmarkts ist rekordhoch, dito das Leverage gemessen an den Wertpapierkrediten. Die Staatsverschuldungen steigen laufend, die Staatsdefizite bleiben enorm trotz fast Vollbeschäftigung z.B. in den USA. Neu hinzu kommen dieses Jahr Unsicherheiten durch die amerikanischen Interventionen in Venezuela und den nun gestarteten Irankrieg nebst den weiterhin bestehenden Abschottungen im Nachgang des noch immer nicht gestoppten Ukrainekriegs. Es ist vermutlich nicht so eine schlechte Zeit, das eigene Depot auf die persönliche Risikofähigkeit hin zu überprüfen.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an