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Ratgeber Psychologie 37 – 2025

Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch

ADHS und Partnerschaft
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die sich nicht nur im Kindesalter zeigt, sondern oft ein Leben lang bestehen bleibt. Für Betroffene und ihre Partnerinnen und Partner bedeutet diese Diagnose häufig eine besondere Herausforderung, die sich auch auf der Beziehungsebene zeigt. Mit Verständnis, guter Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung können Partnerschaften dennoch gelingen. Menschen mit einer ADHS-Diagnose sind oft begeisterungsfreudig, neugierig, spontan und kreativ, und so wird es auch zu zweit bestimmt nicht langweilig. Viele Betroffene haben ein hohes Energielevel und sind leidenschaftlich engagiert. Diese Eigenschaften können eine Beziehung bereichern und lebendig erhalten, aber auch belasten.
Menschen mit ADHS kämpfen häufig mit Zerstreutheit, Impulsivität und Hyperaktivität. Diese Symptome können im Alltag und in der Beziehung zu Missverständnissen, Frustrationen und Konflikten führen. Viele Betroffene haben in ihrer Kindheit oft Kritik erhalten, weil ihre Symptome für ihre Umwelt eine Belastung waren. Ihr Selbstwertgefühl hat darunter meist gelitten und auch die Kritikfähigkeit kann etwas eingeschränkt sein. Wenn z.B. der Partner einen Termin vergisst, unpünktlich ist und dann auch impulsiv auf Nachfragen reagiert, kann dies das Gegenüber verunsichern oder ihm das Gefühl vermitteln, nicht ernst genommen zu werden. Der Partner/die Partnerin fühlt sich alleingelassen oder in seinem Bedürfnis nach Ordnung, Struktur oder Ruhe nicht gesehen. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Konflikte im Laufe der Zeit verstärken und sich eine emotionale Distanz entwickelt. Es kann sich auch eine schwierige Dynamik entwickeln, wenn der ADHS-betroffene Partner immer der Schuldige ist. Beide müssen die Verantwortung für ihren Anteil übernehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen und Schwierigkeiten.
Der Schlüssel für eine gelingende Partnerschaft mit ADHS liegt in gegenseitigem Verständnis. Beide Partner sollten sich über die Symptomatik und die Ursachen möglichst gut informieren. Je besser man die Störung kennt, desto grösser ist auch das Verständnis, dass keine böse Absicht hinter dem schwierigen Verhalten steckt. Ebenso ist es wichtig, dass beide Partner ihre eigenen Bedürfnisse klar kommunizieren, um dann gemeinsame Strategien zu entwickeln. Wenn beide an einer offene und wertschätzenden Kommunikation interessiert sind, können klare Absprachen hilfreich sein, z.B. bei der Organisation des Haushalts oder bei der Planung von gemeinsamen Aktivitäten. Das Einführen von Routinen, To-do-Listen oder Erinnerungen kann den Alltag erleichtern. Wofür der eine Partner vielleicht eine Viertelstunde braucht, kann der neurodivergente Partner Tage benötigen, weil er/sie das Ziel nicht stringent verfolgen kann und schnell abgelenkt ist. Hilfreich kann z.B. die Unterstützung in manchen Bereichen der Organisation oder Erledigung von bürokratischen Arbeiten sein.
Gleichzeitig ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und sich Pausen zu gönnen. Geduld, Humor und gegenseitige Wertschätzung tragen dazu bei, Konflikte konstruktiv zu lösen und Autonomie und Nähe bewusst zu gestalten. ADHS-Betroffene brauchen oft viel Freiraum, um ihren Hobbys nachzugehen. Aber auch gemeinsame Aktivitäten, die beiden Freude bereiten, sind wichtig und stärken die Verbindung.
ADHS stellt eine besondere Herausforderung in der Partnerschaft dar, bietet aber auch Chancen für persönliches Wachstum. Manchmal empfiehlt es sich, Hilfe durch eine Fachperson anzunehmen, wie z.B. in einer Paartherapie oder einer Psychotherapie mit Spezialisierung auf ADHS.

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Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch

 

Ratgeber Gesundheit 36 – 2025

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
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Vitamin C: Anwendungen
In der Literatur werden die Zufuhrs­empfehlungen sehr kontrovers diskutiert. Es scheint klar zu sein, dass zur Erhaltung maximaler Blut- und Gewebekonzentrationen 100 bis 200 mg täglich erforderlich sind. Die offiziellen Empfehlungen für gesunde Erwachsene sind so ausgerichtet, dass sie sicher eine Mangelerscheinung vermeiden. Im Fall von Vitamin C wurde das auf eine tägliche Einnahme von 75 mg festgelegt. Eine Hypervitaminose C ist nicht bekannt. Selbst bei so hohen Dosen wie bei einer täglichen Einnahme von 10 g wurden keine Nebenwirkungen beobachtet.
Mengeneinschränkungen findet man folgende:
– Bei Diabetikern kann die Zuckerbestimmung im Urin durch die Einnahme von Vitamin C als Supplement falsche Werte anzeigen, die Werte im Blut werden nicht beeinflusst und können ganz normal erhoben werden.
– Bei lang eingenommenen hohen Vitamin-C-Dosen muss zusätzlich Zink und Kupfer supplementiert werden (hohe Einnahmemengen von Vitamin C hemmen deren Aufnahme).
– Bei Patienten mit Nierensteinen (Oxalat Steine) sind hohe Dosen (>1 g/Tag) nicht zu empfehlen. Die Gefahr, damit die Niere zu überfordern oder gar zu schädigen ist zu gross.
– Bei Patienten mit Eisen-Verwertungsproblemen sind ebenfalls hohe Dosen zu meiden.
Einschub: Unsere Urahnen verzehrten 600 mg Vitamin C am Tag. Studien zufolge kommen wir heute durchschnittlich auf 80 mg täglich.
Erhöhter Bedarf:
– Während einer Erkältung, Erkältungskrankheit: Vitamin C Gaben reduzieren die Erkältungsdauer um ca. 8% bei Erwachsenen und bei Kindern um 13,5%. Die Wirkung ist dann am ausgeprägtesten, wenn zuvor eine schlechte Vitamin-C-Versorgung bestand).
– Nach einer Verletzung oder Operation.
– Kardiovaskuläre Erkrankungen: Metaanalysen (eine Zusammenfassung vieler Studien) zeigen einen Schutzeffekt von einer täglichen Einnahme von 500 mg täglich auf das Risiko koronarer Erkrankungen (u.a. über eine Senkung der oxidierten LDL-Partikel im Blut).
– Bluthochdruckpatienten profitieren von einer Langzeit-Gabe von täglich 500 mg und zeigen eine Verminderung der Blutdruck-Werte um ca. 9%.
– Diabetiker (sie haben oft erniedrigte Vitamin-C-Spiegel durch den hohen oxidativen Stress bei gestörtem Glucose Metabolismus).
– In der Schwangerschaft und Stillzeit.
– Bei Früh- und Neugeborenen.
– Bei chronischem Nikotin-Abusus (Raucher)
– Bei chronischem Alkohol-Abusus (Trinker)
– Bei Senioren (speziell Heim-Patienten zeigen gemäss Studien einen Mangel)
– Leistungssportler
– Bei der Einnahme folgender Medikamente: Antibiotika , Kortison, Protonen-Pumpen-Hemmer (= Magenschoner) wie Pantoprazol etc., Antidepressiva, Östrogene speziell bei einer Verhütung mit einer Einnahme der «Pille», Aspirin, auch als Aspirin cardio
Andere Anwendungsgebiete:
– Katarakt oder Trübung der Augenlinse: Es wurden bei Patienten mit Katarakt signifikant niedere Werte von Vitamin C in der Augenlinse gefunden. Bei einer täglichen Einnahme von 300 bis 600 mg lässt sich das Risiko um einen Faktor von 4 verringern.
– Krebserkrankungen: Viele Studien zeigen bei der Einnahme von Vitamin C einen gewissen Schutzfaktor besonders bei Magenkrebs, eventuell direkt oder über die Wachstumshemmung von tumorinduzierenden Viren. Eine Reduktion von Nebenwirkungen bei einer «Chemo-Therapie» ist sehr hilfreich.
– Impf-Begleittherapie: Es zeigt sich bei einer Impfung ein Anstieg von Histamin im Blut. Vitamin C-Gaben senken das Histamin (auch hilfreich bei Allergien) und damit auch mögliche Impf-Nebenwirkungen!
– Knochendichte: Einige Studien belegen einen positiven Zusammenhang zwischen der Zufuhr von Vitamin C und der Knochendichte
All diese Angaben aus der Literatur führen uns zu der Empfehlung: Nehmen Sie genügend Vitamin C zu sich. Genügend heisst sicher in erster Linie über eine gesunde, abwechslungsreiche Ernährung mit viel Gemüse und Obst. Wenn Sie lieber zu angereicherten Säften greifen, achten Sie auf die Zusätze wie Zucker oder Konservierungsstoffe. Eine tägliche Substitution von 500 mg (es gibt Produkte, die das Vitamin C in einer Retard Form, heisst eine langsame Freigabe über einen bestimmten Zeitraum, anbieten) ist ihrer Gesundheit sicher zuträglich besonders in den Jahreszeiten, in denen die Auswahl an natürlichen Quellen eingeschränkter ist
Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Vinzenz Apotheke

Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit

Ratgeber Finanzen 35 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch 

Goldminen im Aufschwung
Die Bewertung von Goldminenaktien hinkte sehr lange stark dem Goldanstieg hintennach. In den letzten Wochen haben Goldminentitel trotz Seitwärtsbewegung des Goldpreises weiter zugelegt. Diese haben eigentlich noch weiter Luft nach oben und die Bewertungslücke ist aus meiner Sicht noch nicht aufgeholt. Wenn es runter geht, muss man sich aber bewusst sein, dass die Minenaktien möglicherweise noch mehr verlieren als der Goldpreis. Aktuell bin ich für Edelmetalle und Minenaktien neutral. Die Aufwärtsbewegung ist schon stark gelaufen. Weitere Anstiege sind möglich, aber die bezahlten Preise sind keine Schnäppchen mehr. Einzelne Goldminenaktien können sehr sprunghaft sein, weshalb ich hier in der Vergangenheit auf einen günstigen Goldminen-ETF gesetzt habe. Ein sehr liquider Fonds ist der GDX (VanEck Gold Miners ETF). Da gibt es verschiedene Währungstranchen.

Wie wichtig ist eine stabile Dividende
Lieber Titel mit starkem Umsatzwachstum oder Aktien mit stabilen oder leicht steigenden Dividenden? Über längere Zeit ein starkes Wachstum zu halten oder sogar noch zu überbieten ist eine sehr schwierige Sache. Vor allem wenn die Margen sehr gut sind, werden Konkurrenten schnell aktiv und versuchen, auch einen Teil des Kuchens raschmöglich abzuschneiden. Mehr Konkurrenz bedeutet fast immer eine kleinere Marge, was das Wachstum bremst. Im Gegenzug stehen Firmen, welche vielleicht kein grosses Wachstum mehr haben, aber regelmässig einen grösseren Teil des Gewinnes an die Aktionäre ausschütten. Da könnte man sagen, sie haben keine oder zu wenige Investitionsideen, weshalb sie die Gewinne ausschütten. Das tönt recht langweilig, aber kann für die Aktionäre interessant sein. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass Dividenden Einkommen darstellen und versteuert werden muss. Ein Kapitalgewinn durch Kurssteigerungen ist in der Schweiz aktuell steuerfrei. Die Vergangenheit zeigt, dass die Modeströmung immer wieder wechselt. In Boomphasen werden wachstumsstarke Aktien oft bevorzugt. Wenn es schwieriger wird, setzt man eher auf Dividendensicherheit. Aktuell gibt es vor allem Übertreibungen in einigen hochkapitalisierten Techtiteln. Im Gegenzug sind eher «langweilige», beständige Firmen in der Tendenz vernünftig bewertet. Es braucht in der Wirtschaft beide Arten von Firmen. Längerfristig schläft man mit den Dividendentiteln wahrscheinlich aber besser, verpasst aber mal einen Tesla, eine Amazon oder Nvidia.

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Ratgeber Recht 34 – 2025

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Die Einsetzung eines Willensvollstreckers bzw. einer Willensvollstreckerin
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Auf die Hinterbliebenen kommt eine ganze Reihe von anspruchsvollen Aufgaben zu. Wenn die dringendsten Dinge wie zum Beispiel die Kündigung der laufenden Verträge der verstorbenen Person erledigt sind und die Trauerfeier durchgeführt ist, geht es darum, den Nachlass zu ordnen und aufzuteilen. Folglich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, Familienangehörige und Freunde mit dieser Aufgabe zu betrauen, oder es doch ratsam ist, eher eine aussenstehende Person oder Institution zu ernennen.
Grundsätzlich ist jede Person oder Institution befugt, das Amt eines Willensvollstreckers auszuüben. Eine entsprechende Ausbildung oder andere Voraussetzungen gibt es in der Schweiz nicht. Anzumerken bleibt, dass eine eingesetzte Person aber auch nicht verpflichtet ist, das Amt des Willensvollstreckers anzunehmen, weshalb es ratsam ist, vorab die vorgesehene Person auch darüber zu informieren und zu fragen, ob sie diese Aufgabe wahrnehmen kann und möchte.
Üblicherweise wird bei verheirateten Personen meist der überlebende Ehepartner bzw. die Ehepartnerin als Willensvollstrecker/in eingesetzt. Für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder nacheinander Versterbens ist es üblich, eine weitere Person oder Institution in den Ehe- und Erbschaftsverträgen bzw. im Testament vorzusehen. Dies ist aber nicht in allen Fällen so, zumal die Bestellung des Ehegatten zum Willensvollstrecker im Schweizer Erbrecht sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt und für einige Eheleute auch gar nicht in Frage kommt. Nicht verheiratete Personen sehen oft den Konkubinatspartner bzw. die Konkubinatspartnerin oder sonst nahestehende Personen aus ihrem Umfeld als Willensvollstrecker vor. Wichtig erscheint in jedem Fall, die individuellen Umstände und die Beziehung zwischen den Erben sorgfältig abzuwägen, um zu entscheiden, welche Option im konkreten Fall sinnvoll ist. Denn eine Einzelperson als Willensvollstrecker einzusetzen, kann problematisch sein, etwa dann, wenn nicht gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es ist zu vergegenwärtigen, dass Erben praktisch auch immer Eigeninteressen haben, und die Nähe zu einzelnen Familienangehörigen kann zum Problem werden, wenn sie eine neutrale Optik verunmöglicht. In der Regel fehlt diesen Personen, sofern sie nicht selbst vom Fach sind, auch das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Sachverhalten notwendig ist. Es macht daher Sinn, sich bei der Auswahl an gewisse Kriterien zu halten. So sollte der bzw. die Beauftragte idealerweise unparteiisch sein und die Vermögens- und Familiensituation des Erblassers kennen. Schliesslich ist es besonders bei komplizierten finanziellen Verhältnissen nützlich, einen Notar oder Anwalt als Willensvollstrecker einzusetzen.
Nicht zu vernachlässigen ist aber auch, dass ein Willensvollstrecker weitreichende Befugnisse hat und die Erben ihn oder sie nicht ohne Weiteres absetzen können, wenn er oder sie die Aufgaben nicht richtig oder nur schleppend erfüllt. Einen Willensvollstrecker sollte man deshalb sehr sorgfältig auswählen.
In bestimmten familiären Konstellationen wird die Einmischung einer aussenstehenden Person in interne Angelegenheiten als unerwünscht betrachtet, weshalb häufig ein Willensvollstrecker aus dem Kreis der Erben bestellt wird. Aber auch in solch einem Fall ist nicht zu vernachlässigen, dass dies eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Die teilweise noch verbreitete Auffassung, dass es sich bei der Aufgabe des Willensvollstreckers um eine schnell erledigte Tätigkeit handelt, soll hiermit widerlegt werden. Ein Willensvollstrecker entlastet die Erben von administrativen Aufgaben, fordert ausstehende Zahlungen ein, begleicht offene Rechnungen und setzt Vermächtnisse um. Er ergreift alle erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass der Wert der Erbschaft bis zu deren Aufteilung erhalten bleibt. Die Aufgabe des Willensvollstreckers besteht also in erster Linie darin, die Erbschaft zu verwalten und die Erbschaftsschulden zu begleichen. Im Anschluss hat der Willensvollstrecker die Teilung der Erbschaft nach den im Testament festgehaltenen Wünschen des Verstorbenen vorzubereiten. Bei Streit zwischen den Erben nimmt der Willensvollstrecker die Rolle des Mediators ein. Er versucht eine Lösung für die Aufteilung des Erbes zu finden, die für alle Erben tragbar ist. Nicht zu vergessen ist, dass der Willensvollstrecker gemäss Gesetz auch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Als angemessen gilt laut Bundesgericht dabei ein Honorar, das sich nach dem effektiven Aufwand und einem berufsüblichen Stundenansatz richtet.
Sollten Sie Fragen zur Willensvollstreckung haben, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie können uns jederzeit kontaktieren..

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Ratgeber Finanzen 33 – 2025

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Trumps Zolleskapaden
Seit April wissen wir, dass Trump die Zollkeule schwingt. Es ist ihm ein Dorn im Auge, wenn die USA ein grosses Warenhandelsdefizit mit einem anderen Land hat. Warum?
Die Globalisierung hat dazu geführt, dass viele Industriejobs von Hochlohnländern wie den USA in Tieflohnländer transferiert wurden. Waren aus diesen günstigeren Produktionsländern werden in Milliardenhöhe in die USA exportiert, die USA selber verkauft in diesen Ländern weniger Waren. Das Resultat ist ein Defizit der USA im Warenhandel mit den meisten Ländern.
Diese Jobverluste haben einige Gegenden in den USA stark getroffen. Trump sagt nun, dass er diese Jobs zurückholen will. Dies will er erreichen, indem er die Importe durch Zölle teurer macht.

Machtpolitik
Das vordergründig genannte wirtschaftliche Ziel ist zwar nicht nur in meinen Augen mit den angedrohten Zöllen nicht zu erreichen (nebst anderen Problemen, die aus diesen Zöllen folgen). Solche Überlegungen spielen derzeit aber keine Rolle. Die Realität ist: Die USA werden selbstverständlich über ihre Zollpolitik selber entscheiden.
Die Diskussionen und Entscheide Trumps zeigen, dass er mit den angedrohten Zöllen schlicht und einfach Machtpolitik machen und Zugeständnisse von den anderen Ländern erpressen will. Am offensichtlichsten war das wohl bei Brasilien: Hier haben die USA den Überschuss und Brasilien das Defizit. Dennoch hat Trump für Brasilien Zölle von 50 Prozent angekündigt und dies mit dem Vorgehen der brasilianischen Justiz gegen den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro begründet.
Etwas versteckter, weil im weitesten Sinne immerhin «verwandt» mit den Handelsdefiziten, war es bei der EU. Die EU hat sich verpflichtet, 600 Milliarden USD in die USA zu investieren und 750 Milliarden USD an Energieprodukten, einschliesslich Flüssiggas, aus den USA zu kaufen. Was hat die EU als Gegenleistung erhalten? Nichts, im Gegenteil: die Zölle haben sich von etwa 1,5 Prozent im Schnitt vor den Trump’schen Drohungen (Quelle Denkfabrik Bruegel) neu auf 15 Prozent verschlechtert. Zudem ist das US-Flüssiggas wesentlich teurer als Flüssiggas aus vielen anderen Ländern, geschweige denn Pipelinegas, das um Faktoren günstiger ist (nebst russischem Erdgas, auf das die EU aus anderen Gründen verzichten will, gibt es auch andere Anbieter wie Norwegen, Algerien, Aserbeidschan...). Wenn sich Frau von der Leyen damit brüstet, einen guten Deal erreicht zu haben, macht sie sich damit schlicht lächerlich.

Schweiz 39 Prozent
Zum Zeitpunkt, in welchem ich diesen Finanzratgeber schreibe, beträgt die Bezollung der Schweizer Warenexporte in die USA 39 Prozent. Die Schweiz hat gute Argumente, dass der Überschuss im Warenhandel mit den USA nicht auf unfairen Handelspraktiken beruht: In der Schweiz gibt es keine Industriesubventionen, die den Wettbewerb zu Gunsten der Schweizer Firmen verzerren würde, Industriezölle wurden Anfang 2024 aus 0 Prozent gesenkt und über 99 Prozent aller Waren sind zollfrei (mit der bekanntesten Ausnahme von Landwirtschaftsprodukten).
Der Schweiz bleibt nicht viel anderes übrig, als den Fokus von Trump auf das Warenhandelsdefizit zu akzeptieren und hier Gegensteuer zu geben. Die grössten Überschüsse erzielt die Schweiz in den Bereichen Pharma und Gold. Der günstigste Weg wäre theoretisch, die Goldraffineriekapazitäten von der Schweiz in die USA zu verlagern. Das würde den CH-Überschuss massiv reduzieren. Es würden zwar hohe Handelswerte mit dem teuren Gold, aber nur geringe Wertschöpfung in die USA verlagert. In der Praxis einer freien Marktwirtschaft ist das aber nicht so einfach. Das sind ja schliesslich private Firmen, die einen solchen Entscheid treffen müssen.

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Ratgeber Gesundheit 30/31 – 2025

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
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Vitamin C: Aufgaben und Funktionen
Seine Bedeutung für die Gesundheit zeigt sich unter anderem in seinen Funktionen im Organismus. Es ist unerlässlich für die Wundheilung, Narbenbildung, Wachstum und Regeneration von Knochen, Knorpel und Dentin, um nur einige zu nennen.
Unterstützung des Immunsystems:
- Es greift in verschiedenen Systemen hilfreich ein: z.B. über das Hochregulieren der natürlichen Killerzellen (nK-Zellen) und der Bildung und Differenzierung der weissen Blutkörperchen speziell der T- und B-Lymphozyten, die unsere Abwehrzellen sind. Es werden auch mehr Phagozyten = Fresszellen gebildet. Sie erkennen körperfremde Zellen und eliminieren sie. Es werden auch vermehrt Immunoglobuline = spezifische Antikörper gebildet.
- Zusammengefasst kann man sagen: Es fördert die Produktion von Antikörpern und unterstützt die Funktion der weissen Blutkörperchen (was die Immunabwehr stärkt und die Anfälligkeit für Infektionen verringert).
Antioxidative Eigenschaften:
- Es kommt als L-Ascorbinsäure im Blut, in Körperflüssigkeiten und in allen Zellen vor, wo es selbst leicht oxidiert um so andere körpereigene Substanzen und Strukturen (z.B. Vitamin E, Folsäure, Glutathion DNA und RNA (Träger unserer Erbinformationen) zu schützen oder zu rezyklieren. Es ist auch wichtig für die Umwandlung des Kupfers (ein Spurenelement) in die Form, in der es von vielen antioxidativen Enzymsystemen gebraucht wird. (Cu/Zn- Superoxid Dismutase). Es unterstützt in der Leber die Entgiftungs-Vorgänge.
- Zusammengefasst: Es schützt unsere Zellen vor oxidativem Stress, in dem es freie Radikale neutralisiert. Dies hilft Zellschäden zu verhindern und senkt damit das Risiko chronischer Erkrankungen
Wundheilung und Kollagenbildung:
- Zusammen mit Eisen bereitet das Vitamin C die beiden Aminosäuren Lysin und Prolin so vor, dass sie in die kollagenen Fasern eingebunden werden, und vernetzt die Fasern zu Bindegewebe.
- Zusammengefasst: Es ist entscheidend für die Bildung des Kollagens (einem wichtigen Protein für die Haut, das Bindegewebe und die Blutgefässe). Eine ausreichende Zufuhr ist wichtig für die Wundheilung und die Hautgesundheit.
Eisenaufnahme:
- Sie wird besonders aus der Nahrung und auch von Supplementen erheblich verbessert in dem im Darm aus Fe3+ gut resorbierbares Fe2+ wird. Besonders in der Schwangerschaft kann Vitamin C die Eisen-Aufnahme und -Verwertung verbessern. Zudem wird die Bildung des nicht verwertbaren Eisen-Gerbstoffes und Eisen-Phytat-Komplexes gehemmt (bei einer gleichzeitigen Einnahme von Eisen und Getreide bzw. Grün- oder Schwarztees). Ebenfalls wird der Eisen-Transport und die Eisen-Speicherung beeinflusst.
- Zusammengefasst: Es verbessert die Aufnahme von Eisen besonders aus pflanzlichen Lebensmitteln, was besonders wichtig für die Prävention von Anämie ist
Schutz vor Krankheiten:
- Studien zeigen, dass Vitamin C-Gaben von täglich 1 g das HbA1 senken kann. Damit werden Spätfolgen eines Diabetes vermindert.
- Allergien: Bei einer Vitamin C Unterversorgung steigt der Histamin Spiegel im Blut mit der Gefahr einer Verschlechterung der Allergiesituation, Asthma, oder Magengeschwüren.
- Ascorbinsäure mindert die Toxizität von Selen, Blei, Vanadium und Cadmium.
- Es gibt eine Korrelation zwischen einem niedrigen Vitamin C Spiegel und einem erhöhten Cholesterin-Serumspiegel. «Schlägli»-Patienten (Apoplex) zeigten in Studien einen erniedrigten Ascorbinsäure Spiegel im Blut.
- Zusammengefasst: Es gibt Hinweise darauf, dass Vitamin C das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und vor bestimmten Krebsarten schützen kann, indem es die Bildung von krebserregenden Verbindungen hemmt. Somit kann man sagen: Eine langfristig ausreichende Vitamin-C- Versorgung wirkt lebensverlängernd bzw. reduziert die Mortalität.
Ihr Team der Vinzenz Apotheke

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(Quellen der Sirup-Rezepte: Betty Bossi Hänseler).

Ratgeber Finanzen 29 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Interessante lokale Werte

Periodisch verfolge ich die lokalen Werte, welche einigermassen vernünftig handelbar sind. Hier ist die Aktie Naturenergie (Kürzel: NEAG, ehemals Energiedienst, früher Kraftwerk Laufenburg, aktueller Kurs ca. 29.50 Franken) mit eine Börsenbewertung von rund 1 Milliarde Schweizer Franken ein Schwergewicht. Wie der Name sagt, setzt die Firma Naturenergie vor allem aus Wasserkraft. Dies in unserem Gebiet und im süddeutschen Raum sowie noch im Oberwallis. Der Aktienkurs befindet sich fast auf einem Vierjahrestief. Die Bewertung reflektiert aus unserer Sicht nicht das Potenzial des Unternehmens. Im Hinblick auf die massiv zunehmende Bedeutung von Strom in den nächsten Jahrzehnten könnte der Einstieg hier längerfristig interessant sein. Der Freefloat (Aktien nicht in festen Händen) ist aber nur knapp 20 % und der Aktienhandel nicht sehr liquide. Für den längerfristig orientierten Privatanleger spielt das aber nur beschränkt eine Rolle.
Schützen Rheinfelden Immobilien AG (Valor 228360, aktueller Kurs rund 2800 Franken) wird ausserbörslich gehandelt und besitzt die Immobilien der Schützen Klinik. Hier lastet ein Rechtsstreit mit der Implenia im Zusammenhang mit der Erneuerung des Schützen-Gebäudes immer noch auf dem Aktienkurs. Positiv ist zu erwähnen, dass alle Erneuerungen nun abgeschlossen sind. Zudem sind die Liegenschaften aus meiner Sicht vernünftig bewertet, was Spielraum nach oben offen lässt. Auch hier können kleine Engagements als Beimischung in Erwägung gezogen werden. Aber Achtung: Der Handel ist oft illiquide und man muss mit Limiten arbeiten.
Die Tersa AG (Valor 253801) mit Sitz in Rheinfelden ging ursprünglich aus der Salmenbräu hervor und besteht seit über 50 Jahre. Es handelt sich um eine reine Immobilienfirma mit einem interessanten, diversifizierten Immobilienportfolio mit Schwerpunkt Nordwestschweiz. Auch hier scheint mir die Bewertung vernünftig und hat Spielraum. Die Aktie handelt im Bereich zwischen 14 000 und 15 000 Franken. Sie wird nicht so oft gehandelt und ist vom Kurs her natürlich ein Schwergewicht. Auch hier sollte man mit einer Kauflimite arbeiten.

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Ratgeber Recht 28 – 2025

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
Nebenkosten dürfen dem Mieter nur dann gesondert belastet werden und sind nicht im Nettomietzins inbegriffen, wenn die Parteien dies ausdrücklich so vereinbart haben. Eine entsprechende Vereinbarung kann vorsehen, dass die ausdrücklich bezeichneten Nebenkosten mit einer Pauschale abgegolten werden oder dass sie mindestens einmal jährlich abgerechnet werden, wobei der Mieter in der Regel Akontozahlungen leistet. Erhebt der Vermieter die Nebenkosten aufgrund einer Abrechnung, muss er diese jährlich mindestens einmal erstellen und dem Mieter vorlegen. Erhebt er sie pauschal, muss er auf Durchschnittswerte dreier Jahre abstellen. Soweit die gesetzliche Regelung.
Wenn die Nebenkosten als Pauschale vereinbart sind, zahlt der Mieter also einen festen monatlichen Betrag, der die Nebenkosten abdeckt. Es gibt keine separate Nebenkostenabrechnung, und weder Mieter noch Vermieter können Nachzahlungen oder Erstattungen aufgrund tatsächlicher Kostenunterschiede fordern. Allerdings hat der Mieter das Recht, Auskunft über die Durchschnittskosten zu verlangen, und bei einer dauerhaften Unstimmigkeit zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten, kann eine Anpassung der Pauschale verlangt werden. Sie erhalten eine Nebenkostenabrechnung also nur, wenn in Ihrem Mietvertrag verschiedene Positionen als Nebenkosten bezeichnet sind, die Sie zusätzlich zum Nettomietzins bezahlen müssen. Bei dieser Akontozahlung erhalten Sie mit der jährlichen Abrechnung eine Gutschrift, wenn die effektiven Heiz- und Nebenkosten unter der Vorauszahlung liegen. Falls die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als Ihre Akontozahlung, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Bedenken Sie aber, dass niemand frei von Fehlern ist, auch kein Vermieter. Und da die Nebenkostenabrechnung so einige Fehlerquellen beinhalten kann, sollten Sie als Mieter diese rechtzeitig genau prüfen und dies gleich von Anfang an. Prüfen Sie, ob die verrechneten Positionen in Ihrem Mietvertrag explizit als Nebenkosten aufgeführt sind: Sie müssen nur jene Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart und damit ausgewiesen sind. Unklare Begriffe wie Betriebskosten sind in einem Mietvertrag nicht zulässig; sie müssten genau konkretisiert werden. Genauso wenig zulässig ist der Verweis auf allgemeine Vertragsbedingungen. Für Sie als Mieterin oder Mieter muss klar sein, welche Nebenkosten Sie zusätzlich zur Miete bezahlen müssen.
Die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Schritt für Mieter, um sicherzustellen, dass sie nicht zu viel bezahlen. Es ist ratsam, Belege einzusehen und die Abrechnung sorgfältig zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Nebenkostenabrechnungen können im Rahmen der gesetzlichen Schranken auch rückwirkend angefochten werden. Im Schweizer Mietrecht und in der Rechtsprechung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass die Mieterschaft die Nebenkostenabrechnung innert 30 Tagen anfechten muss. Besteht im Mietvertrag jedoch eine solche Vereinbarung, so muss diese nach der Rechtsprechung klar formuliert und verständlich sein.
Bei der Überprüfung der jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung empfiehlt es sich, systematisch vorzugehen. Zunächst ist es wichtig, die einzelnen Positionen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass nur jene Kosten berechnet werden, die durch den tatsächlichen Gebrauch entstanden sind. Reparatur- und Wartungskosten zählen nicht zu den Nebenkosten und dürfen daher nicht auf die Mieter umgelegt werden. Des Weiteren ist die Kontrolle des verwendeten Verteilschlüssels essenziell. Die Heiz- und Nebenkosten müssen anhand eines nachvollziehbaren Schlüssels auf alle Mietobjekte innerhalb der Liegenschaft verteilt werden. Obwohl die Art des Verteilerschlüssels nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, darf dieser ohne eine formelle Vertragsanpassung nicht geändert werden. Die Abrechnung sollte rechnerisch überprüft und mit den geleisteten Akontozahlungen verglichen werden, um etwaige Differenzen zu erkennen. Falls die Angaben des Vermieters unklar sind, besteht das Recht, Einsicht in die Belege zu verlangen. Dadurch kann nachvollzogen werden, welche Kosten in den einzelnen Positionen aufgeführt sind. Sollten bei der Prüfung Fehler entdeckt werden, ist es ratsam, höflich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine Korrektur der Abrechnung zu veranlassen. Ein sachlicher und respektvoller Austausch trägt in der Regel zu einer schnellen Klärung bei. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Abrechnung transparent und korrekt erfolgt und etwaige Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt werden.
Sollten Sie detaillierte Fragen dazu haben, auch wie Sie alleine vorgehen können, empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Bei Fragen zu diesem Thema, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Ratgeber Finanzen 26 – 2025

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
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Höhere Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken?
Vor knapp zwei Wochen hat der Bundesrat (BR) verschiedene «Massnahmen zur Erhöhung der Bankenstabilität» vorgestellt. Das beginnt bei höheren Eigenkapitalvorschriften, geht über verschärfte Verantwortlichkeitsregeln bis hin zu höheren Finma-Kompetenzen. Die Massnahmen sind noch lange nicht gesetzt, jetzt erst beginnen die Vernehmlassung und der legislative Prozess im Parlament.

UBS ist dagegen
Wenig überraschend ist die UBS gegen weitere und strengere Vorschriften. Das Lobbying der UBS gegen höhere Eigenkapitalvorschriften ist legitim. Verschiedene Exponenten von UBS oder Bankiervereinigung legten sich bereits in den Medien ins Zeug. Manche Argumente mögen zwar im Einzelnen stimmen, dabei darf aber die Ausgangslage nicht vergessen werden.

Eine schärfere Regulierung ist hier ausnahmsweise auch aus liberaler Sicht richtig
Aus liberaler Sicht könnte man ja sagen, der Staat soll sich nicht oder möglichst wenig in die Belange der privaten Akteure einmischen. Wenn sich eine Firma zu risikofreudig verhalte und im schlechten Falle konkurs gehe, so sei das zu akzeptieren. Neue Akteure würden an die Stelle der untergegangenen Firma treten. Diese Sicht teile ich grundsätzlich, aber im Falle der UBS ist das Szenario des «Untergehen-Lassens» komplett realitätsfremd.
In der Finanzkrise musste die SNB einschreiten und die UBS stützen. Im Nachgang wurde das Parlament aktiv und erliess eine Too-Big-To-Fail (TBTF)-Gesetzgebung. Das Ziel: Auch Grossbanken sollen abgewickelt werden können, ohne dass der Bund stützend einschreiten muss. Vor zwei Jahren im Fall der CS erachtete der BR diese TBTF-Gesetze aber offenbar als unpraktikabel (vermutlich aufgrund von Druck aus dem Ausland). Ein Grossbankenkonkurs war jedoch weiterhin undenkbar und der BR organisierte via Notrecht eine Übernahme der CS durch die UBS.
Wir haben also zwei Fälle, bei denen das Risiko eines Zusammenbruchs einer Grossbank als zu gross erachtet wurde. Sollte die UBS dereinst in Schieflage geraten, wäre erstens die Bank noch grösser als die damaligen UBS und CS und zweitens stünde auch keine andere Grossbank mehr als Übernehmer bereit. Es bliebe noch die Verstaatlichung. So oder so ist es im Moment undenkbar, dass der Bund sich nicht zum Einschreiten und Stützen gezwungen sähe.

Prävention und Versicherungsprämie
Eine solche Staatsgarantie – wenn auch nicht explizit gesetzlich verankert, jedoch leider wohl «gegeben» – muss auch aus liberaler Sicht etwas kosten. Je besser die Prävention und je geringer damit die Wahrscheinlichkeit eines Konkurses, desto günstiger die Versicherungsprämie. Je schlechter die Prävention, desto teurer die Versicherungsprämie.
Ich würde deshalb eher noch weiter gehen als der BR: höhere Eigenkapitalvorgaben PLUS eine Versicherungsprämie für das nach wie vor nicht ausgeschlossene Risiko, dass der Bund der UBS in einer Schieflage zu Hilfe eilen müsste. Selbstverständlich gibt es nebst höherem Eigenkapital weitere Ansätze zur Reduktion des Konkursrisikos oder auch eine realistischere Ausgestaltung der TBTF-Gesetze.

Der Teufel liegt im Detail
Wer nun kritisiert, ich hätte keinerlei Details oder Grössenordnungen genannt, der hat komplett recht. Aber zuerst sollten die Leitplanken (implizite Staatsgarantie ist gegeben und muss etwas kosten) klar festgehalten werden. Danach lässt sich immer noch trefflich streiten über mögliche Massnahmen für eine optimale Lösung inkl. wichtige Details wie Eigenkapitalvorschriften, Bussenkompetenzen, Verantwortlichkeiten, Versicherungsprämie etc.

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Ratgeber Psychologie 25 – 2025

Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch

Beziehung auf Augenhöhe
«Jedem auf Augenhöhe begegnen zu wollen, heisst, manchmal sich strecken und manchmal sich bücken zu müssen.» Th. Lutter
Von einer Begegnung auf Augenhöhe sprechen wir, wenn sich zwei Menschen unabhängig von ihrer Position, Herkunft oder Rolle offen und empathisch begegnen. Es geht darum, gegenseitiges Verständnis zu fördern und eine offene Kommunikation zu pflegen. Solche Begegnungen fördern Vertrauen, vertiefen den Dialog und ermöglichen einen konstruktiven Austausch, bei dem sich beide Partner gehört und wertgeschätzt fühlen.
Augenhöhe entsteht durch die Akzeptanz der Meinungen, Bedürfnisse und Gedanken des Gegenübers, ohne den Wunsch den anderen überzeugen oder verändern zu wollen. Dabei muss ich weder mich noch das Gegenüber erhöhen und auf einen Sockel stellen.
In der Grundhaltung vertraue ich darauf, dass mein Gegenüber die Kompetenz besitzt, sein Leben zu meistern. Jede Aussage, so fremd sie mir auch erscheinen mag, hat aus der Perspektive der Person, die sie äussert, ihren guten Grund. Ihre Logik macht Sinn und gewährt uns einen Einblick in ihre Sichtweise, ihre Gedanken und Strategien im Umgang mit dem Leben. Es gibt nicht nur den einen richtigen Weg zu leben; jeder Mensch macht seine eigenen, ganz persönlichen Schritte. Dies gilt es zu respektieren und nicht zu bewerten.
Es wäre sogar anmassend, zu glauben, man wisse, was für eine andere Person gut oder richtig ist. Die Absicht hinter gut gemeinten Ratschlägen wie «Mach doch das so…» kann zwar wohlmeinend sein, vermittelt dem Gegenüber jedoch die Botschaft: «Ich weiss besser, was du brauchst, als du selbst.»
In der Kommunikation ist es besonders hilfreich, durch Nachfragen anstelle von Urteilen und durch Ich-Botschaften die Augenhöhe zu bewahren. So übernimmt jeder Verantwortung für die eigenen Gefühle und Bedürfnisse und Probleme werden nicht im «Falsch sein» des Gegenübers gesucht.
In Beziehungen passiert es schnell, dass eine Partei in die Lehrer- oder Elternrolle gerät und dem anderen vermittelt, sie sei die kompetentere. Das Gegenüber rutscht dabei unweigerlich in die Kinderrolle. In dieser Position kann das Kind angepasst reagieren, unkritisch übernehmen, was der Partner meint oder trotzig und rebellisch werden, sich verschliessen oder sogar ausfällig werden. Das Ziel ist es, dieses Muster zu erkennen und gemeinsam wieder auf die Erwachsenen-Ebene zu gelangen, um als Gleichberechtigte auf Augenhöhe nach Lösungen zu suchen.
Oft hören wir in der Therapie den Satz: «Mein Mann ist wie ein drittes Kind für mich.» Das ist eine höchst ungünstige Voraussetzung für eine stabile Partnerschaft, denn nur auf Augenhöhe entsteht langfristig emotionale Sicherheit und Vertrauen. Nur so entstehen keine emotionalen Abhängigkeiten, und beide Partnerhaben die Möglichkeit sich weiterentwickeln.
Zu einer solchen Partnerschaft gehört auch die Akzeptanz individueller Interessen, wie persönliche Hobbies und Freundschaften. Dem anderen seinen Freiraum zuzugestehen und auch selbst eigenen Themen nachzugehen, stärkt das Verantwortungsgefühl für das eigene Glück. Der Partner, die Partnerin kann nie zuständig sein für meine Lebenszufriedenheit. Die Balance zwischen Verbindung und Autonomie zu finden ist eine essenzielle Voraussetzung für eine gelingende Beziehung.
Ein Zusammensein auf Augenhöhe kann so zu mehr Leichtigkeit führen. Es entlastet beide, wenn sie sich gegenseitig aus der Erwartung oder Verantwortung entlassen, für den anderen Lösungen zu finden oder für dessen Wohlergehen zu sorgen- eine Last, die oft unbewusst auf einem liegt oder die man sich auflädt – obwohl es weder notwendig noch hilfreich ist.

Fragen richten Sie gerne an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch

Ratgeber Gesundheit 24 – 2025

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • www.vinzenz-apotheke.ch

Kreative Sirup-Rezepte für die Sirup-Saison
Mit den steigenden Temperaturen beginnt die Sirup-Saison! Ob für erfrischende Getränke, Desserts oder als Geschenk – selbstgemachte Sirupe sind vielseitig und köstlich. Hier findet ihr einige bewährte Rezepte und Tipps, um eigene Sirup-Kreationen herzustellen.
Grundlegendes für die Sirup-Herstellung
Zutaten: 2 kg Zucker, 40 g Zitronensäure, 40 g Blüten (nach Geschmack), 2 l Wasser
Zubereitung: Alle Bestandteile mischen, kochendes Wasser zugeben, umrühren bis sich der Zucker aufgelöst hat. Das Ganze sollte 2 Tage ziehen, dabei mehrmals täglich umrühren. Danach den Sirup nochmals aufkochen, abseihen und in saubere Flaschen füllen. Ergibt ca. 4 Liter Sirup.
Wichtig: Das Zucker-Wasser-Verhältnis (mindestens 1:1) muss eingehalten werden, um die Haltbarkeit von mindestens 6 Monaten zu gewährleisten.
Variationen: Zucker kann durch Voll-, Braun-, Rohzucker oder Honig ersetzt werden, was die Farbe beeinflusst.
Zuckerfrei: Sirups mit Zuckeralternativen wie Xylit oder Erythrit (Birkenzucker) sind möglich, jedoch unterscheidet sich das Ergebnis. Der Sirup wird in der Regel dünnflüssiger und kann im abgekühlten Zustand kristallisieren. Der Sirup ist dadurch nicht «schlecht» geworden. Man kann den Sirup vor dem Trinken einfach erneut erhitzen und geniessen.
Zuckerfreie Sirupe sind nicht so lange haltbar (Verbrauch innert 1 Woche) und sie sollten auch im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Lagerung:  kühl, lichtgeschützt (z.B. im Keller). Nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren.

Kreative Sirup-Rezepte
1. Goldmelissen-Hibiskus Sirup
Zutaten:
40 g Blüten (30 g Goldmelisse + 10 g Hibiskusblüten)
Zubereitung:
Gemäss Grundrezept zubereiten. Die Blüten in den Sirup geben und ziehen lassen. Perfekt für erfrischende Getränke!

2. Kaffee Sirup
Zutaten: 5 dl Wasser, 500 g Zucker
200 g Kaffee-Bohnen (z.B. Espresso)
Zubereitung:
Wasser, Zucker und Bohnen unter Rühren aufkochen, bei kleiner Hitze ca. 15 min köcheln lassen. Anschliessen auskühlen und 24 Stunden ziehen lassen. Den Sirup erneut aufkochen, absieben und siedend heiss in vorgewärmte Flaschen abfüllen.
Passt zu:
Mit Wasser oder Milch verdünnen und als Getränk geniessen. Alternativ kann man ihn auch direkt über ein Vanille-Glace geben und so geniessen.

3. Beerensirup (Himbeeren, Holunder, Johannisbeeren)
Zutaten:
2 kg Beeren sortenrein oder gemischt
Zubereitung:
2 l Wasser aufkochen und über 2 kg Beeren giessen. 24 Stunden stehen lassen, dann filtern. Den Saft mit 40 g Zitronensäure aufkochen, 2 kg Zucker hinzufügen und rühren, bis alles gelöst ist. Kurz weiterkochen, in Flaschen abfüllen und verschliessen.
Perfekt für Limonaden oder Desserts!

4. Eistee-Sirup
Zutaten:
5 Bio-Zitronen
5 dl Wasser
500 g Zucker
6 Beutel Schwarztee
2 Pfefferminz Zweige
Zubereitung:
3 Zitronen in Scheiben schneiden, von 2 Zitronen nur den Saft nehmen (ergibt ca. 150 ml) zusammen mit Wasser in einer Pfanne aufkochen, den Zucker beigeben, rühren bis sich dieser aufgelöst hat. Hitze reduzieren, die Teebeutel und die Minze hinzugeben, 5 Minuten köcheln lassen, anschliessend filtrieren, erneut aufkochen und heiss in die vorgewärmten Flaschen abfüllen.

Viel Freude beim Ausprobieren und Geniessen der selbstgemachten Sirupe! Sie sind nicht nur lecker, sondern auch eine schöne Möglichkeit, kreativ zu werden und die Saison zu feiern.
Leben Sie genussvoll und bleiben Sie gesund
Ihr Team der Vinzenz Apotheke

Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit

(Quellen der Sirup-Rezepte: Betty Bossi Hänseler).

Ratgeber Finanzen 23 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Bürokratie ohne Ende
Gut gemeint heisst leider nicht, dass es gut rauskommt. Mit immer mehr Gesetzen und Regulierungen «verschlimmbessern» und verlangsamen wir viele Abläufe. Die Folgen sind explodierende Bürokratie, massiv höhere Kosten und fast nicht enden wollende Prozesse. Wer zahlt das? Natürlich am Schluss der Konsument und/oder der Steuerzahler. Mit der Rasenmäher-Methode wird zum Beispiel der Finanzbereich reguliert. In vielen Fällen ist der Mehrwert beinahe null. Die Mehrkosten aber immens. Und das, obwohl sich wahrscheinlich über 95 % der Akteure nie etwas zu Schulden haben kommen lassen. Hier müsste die Politik endlich einschreiten. Weniger ist mehr, und sich immer hinterfragen, ob es der Gesamtheit unter der Berücksichtigung der Kosten wirklich einen Mehrwert bringt. Wenn es vereinzelt «schwarze Schafe» gibt, müssen diese rasch und mit voller Härte aus dem Verkehr gezogen werden und nicht alle mit unendlicher Bürokratie in ihrem eigentlichen Job aufgehalten werden.

MCH Group – ein Schnäppchen?
MCH war früher unter Messe Schweiz bekannt und führt vor allem in Basel und Zürich, teilweise aber auch weltweit Kongresse und Ausstellungen durch. Sieben schwierige Jahre stehen hinter der Gesellschaft (Verlust der Baselworld, Corona, massive Veränderungen im Konsumverhalten).
Mit der Kunstmesse ArtBasel hat man neben vielen kleineren Nischenformaten aber noch eine Grossveranstaltung. Die Gesellschaft ist noch mit rund 110 Mio. bewertet, hat rund 55 Mio. Cash in der Kasse und diverse gut unterhaltene Immobilien an sehr guter Lage vor allem in Basel.
Natürlich ist auch diese Anlage nicht risikolos. Das Risiko-/Gewinnverhältnis scheint mir mit einem Horizont von drei bis vier Jahren hier aber wirklich interessant, weshalb wir für Kunden und auch persönlich engagiert sind. Nach dem grösseren Kursanstieg der letzten Wochen würde ich aktuell nur mögliche Rückschläge für Käufe nutzen.

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oder rufen unter 062 871 66 96 an.

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