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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 9-2022

 

Kommissionen Böztal, Wahl für die Amtsperiode 2022 - 2025
Anlässlich seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat Böztal folgende Mitglieder in die verschiedenen Kommissionen gewählt: • Begleitkommission: Carau Giovanni, Elfingen; Joss Marc, Bözen; Schweizer René, Hornussen; Vock Albert, Effingen. • Schulkommission: Brunner Robert, Hornussen; Kägi Reto, Elfingen; Saridis Melanie, Effingen; Stettler Marie-Luise, Elfingen. • Natur- und Umweltkommission: Frei Urs, Bözen; Jeker Corine, Effingen; Schüttel Hansruedi, Hornussen; Villiger Esther, Elfingen. • Ortsbürgerkommission: Märki Karin, Elfingen; Rüede Roman, Elfingen; Schaffner Werner, Effingen; Schwarz Marco, Effingen. • Kulturkommission: Hasler-Pfister Gertrud, Bözen; Höchli Stephan, Effingen; Kindler Auf der Maur Hedy, Effingen; Schmid Thomas, Elfingen; Weber Vreni, Effingen. • Technische Kommission: Erichsen Sascha, Effingen; Hänny Joël, Effingen; Sommerhalder Daniel, Hornussen; Wenger Michaela, Elfingen. Die Ressortvorsteher gehören von Amtes wegen den entsprechenden Kommissionen an. Sie werden zeitnah eine Startsitzung einberufen. Der Gemeinderat dankt allen für ihre Bereitschaft, sich für die Gemeinde Böztal und deren Entwicklung einzusetzen. Der Gemeinderat

Alttextilsammlung Bözen 2021
Im vergangenen Jahr hat die Firma Tell-Tex in Bözen 1458 Tonnen Alttextilien gesammelt und richtet der Gemeinde eine karitative Vergütung von CHF 510.30 aus. Dieser Betrag kommt dem neu gegründeten Elternverein Böztal zu Gute. Die Tell-Tex sorgt für ökologisch saubere und professionelle Weiterverwertung der abgegebenen Textilien. Ob wieder getragen oder zu Putzlappen und Dämmstoffen verarbeitet - Altkleider erhalten im textilen Kreislauf ein neues Leben. Damit können wertvolle Ressourcen geschont und die Umweltbelastung deutlich reduziert werden. Der Grossteil der erwirtschafteten Erlöse kommt namhaften Schweizer Hilfswerken sowie vielen gemeinnützigen Organisationen zu Gute. Der Gemeinderat

Drohnenbewilligung
In der Zeit bis zum 18. März 2022 werden im Ortsteil Effingen, Tüele 298, mittels Drohne Luftaufnahmen gemacht. Eine entsprechende Bewilligung hat die Gemeindekanzlei ausgestellt. Wir danken für Ihr Verständnis. Gemeindekanzlei Böztal
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2022 - Änderungsantrag
Die Basis für die Berechnung der Prämienverbilligung bildet grundsätzlich die rechtskräftige Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Hat sich seither Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situa­tion verändert, ist dies bei der SVA Aargau, Abteilung Prämienverbilligung, zu melden. Mittels Änderungsantrags kann der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund Ihrer aktuellen Situation neu berechnet werden.

Gesetzliche Meldepflicht
Innert 60 Tagen ab Eintritt der Veränderung zu melden sind: • Verbesserungen des Einkommens um mindestens 20 Prozent oder CHF 20 000 im Vergleich zur Berechnungsgrundlage Ihrer Prämienverbilligung gemäss Verfügung • Ein Vermögenszuwachs in Höhe von mindestens CHF 20 000. Unwahre oder unterlassene Angaben werden mit einer Rückforderung und Busse von bis zu CHF 20 000 bestraft.

AHV-Beitragspflicht bei Nichterwerbstätigen
Es gibt Situationen, in denen auch nichterwerbstätige Personen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. So können spätere Beitragslücken vermieden werden, die Rentenkürzungen zur Folge haben. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Wer gilt als Nichterwerbstätig? – vorzeitige Pensionierung (Übergangsrente); – Ehepartner/in einer/eines Pensionierten; – geringe Erwerbstätigkeit; – von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert; – Konkubinat / Erziehungsurlaub; – Studium / Schulausbildung; – nichterwerbstätig infolge Invalidität, Krankheit oder Unfall; – Bezüger/in von Ergänzungsleistungen. Nichterwerbstätige sind verpflichtet, sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anzu-melden. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern. Wer sich mit Verspätung anmeldet, riskiert Verzugszinsen. Brauchen Sie Unterstützung? Die SVA-Zweigstelle (Standort Gemeindehaus Bözen) steht Ihnen ger-ne persönlich, telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung. Soziale Dienste

Baugesuche
• Bauherrschaft: Traugott Schwarz, Altenberg 297, 5078 Effingen; Projektverfasser: Traugott Schwarz, Altenberg 297, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Traugott Schwarz, Altenberg 297, 5078 Effingen; Bauobjekt: Erweiterung Unterstand; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5647, Altenberg 297. Öffentliche Auflage vom 04. März 2022 bis 04. April 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bözen, 03. März 2022. Gemeinderat

Turnveteranen-Vereinigung Fricktal
Jass-Nachmittag im Gasthaus Rössli in Eiken
Am Donnerstag, 17. März, findet das diesjährige Jassturnier, wie an der Herbstversammlung mitgeteilt, im oben genannten Gasthaus statt. Man trifft sich ab 13 Uhr zur Standblatt Ausgabe, um 13.30 Uhr ist dann Jassbeginn. Bitte beachten: Spielart: Einfacher Schieber mit 4 Passen zu 12 Spielen und zugelostem/r Partner/in pro Runde, gespielt wird mit französische Karten. Bewertung: «Obenabe» und «Undenufe» werden einfach bewertet, ohne «Stöck» und ohne «Wyys»-. Pro Spiel gibt es 157 Punkte. Um ca. 17 Uhr: Rangverlesen und gemütliches Beisammensein bei Speis und Trank im Gasthaus Rössli. Ende des Anlasses nach Belieben. Wir wünschen allen Turnveteraninnen und Turnveteranen einen schönen Start in den Frühling und freuen uns auf eine grosse Beteiligung an unserem Jass-Nachmittag.

«AEW Energiebatzen» – 15 000 Franken für Aargauer Vereine und Institutionen
Am 1. März geht es wieder los: Im Rahmen des «AEW Energiebatzen» können Aargauer Vereine und Institutionen zwischen 1000 und 5000 Franken für die Umsetzung ihrer Projekte gewinnen. Nach der erfolgreichen Lancierung im letzten Jahr, hat sich die AEW Energie AG entschieden, die Spendenaktion auch in diesem Jahr durchzuführen und so einen zusätzlichen Beitrag zur Attraktivität des Kantons Aargau zu leisten. Die Siegerprojekte aus dem letzten Jahr waren ein bunter Mix aus sportlichen, sozialen und kulturellen Projekten. Am 1. März startet die Projekteinreichungsphase. Aargauer Vereine und Institutionen können vom 1. März bis 10. April ihr Projekt unter www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Vom 11. bis 24. April heisst es dann, täglich für das eigene Projekt abstimmen und das private Umfeld aktivieren, dasselbe zu tun. Das Projekt mit den meisten Stimmen erhält 5000 Franken, die Projekte auf den Plätzen 2 und 3 je 2500 Franken und die Projekte auf den Plätzen 4 bis 8 1000 Franken. Die AEW Energie AG freut sich auf viele spannende Projekte, die den Aargau noch lebenswerter machen. AEW Energie AG Unternehmenskommunikation