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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2026

Baugesuche

Baugesuch Nr. 2026-0040

Gesuchsteller/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Projektverfasser/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Grundeigentümer/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Projekt: Neubau Photovoltaikanlage auf Freifläche; Lage: Wurmisweg 206.2; Parzelle: 397.

Baugesuch Nr. 2026-0041

Gesuchsteller/in: Jost Olivier, Fliederweg 12, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Jost Olivier, Fliederweg 12, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Jost-Staub Andrea, Fliederweg 12, 4303 Kaiseraugst, Jost Olivier, Fliederweg 12, 4303 Kaiseraugst; Baurechtnehmer/in: Jost Olivier, Fliederweg 12, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Biobadebrunnen und Ersatz Sichtschutzwände; Lage: Fliederweg 12, Parzelle: 1176.

Die Baugesuche liegen vom 1. Oktober 2026 bis und mit 30. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Revidiertes Polizeireglement Unteres Fricktal

Das revidierte Polizeireglement, welches per 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, hat folgende Anpassungen erhalten: – Anhang 1 Bussentarif/Ordnungsbussenverfahren:
§ A1-2, Abs. 3 Lärm, Schiessen, Feuerwerk, Ziffer e, G44: Abbrennen von Feuerwerk und das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dgl. ohne Bewilligung (PR § 12 gemäss § 18). Verstösse werden neu mit einer Busse von CHF 300 statt CHF 50 geahndet. – Anhang 3 Spezialregelungen der Gemeinden: § A3-3.1 Verbot von Feuerwerkskörpern, Abs. 1: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen, die ausschliesslich oder überwiegend der Knallerzeugung dienen, ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Zulässig bleiben Tischfeuerwerke, bengalische Feuer, Vulkane und Fackeln. Das revidierte Polizeireglement kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Chaiseraugschter Chilbi –
Strassensperrungen und
Schliessung Löwen-Parking

Am Wochenende vom Samstag, 17. Oktober, bis und mit Sonntag, 18. Oktober, findet die Chaiseraugschter Chilbi statt. Das Löwen-Parking bleibt aus diesem Grund von Freitag, 16. Oktober, 17 Uhr, bis und mit Sonntag, 18. Oktober, 20 Uhr, geschlossen. Die Zufahrt Dorfstrasse (inkl. Gemeindeparkplatz) und Kastellstrasse ist in diesem Zeitraum nicht möglich und die Schranke Friedhofstrasse bleibt geschlossen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis. Der Gemeinderat

Kunststoffsammlung (inkl. Liebrüti)

Dienstag, 6. Oktober. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle,
Coop Junkholz. GAF

Wandergruppe RAURICA

8. Oktober. Wanderung: von Muttenz Waldhaus – Münchenstein. Gruppe A : Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. Bus 84 8.50 Uhr. Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 4713, 079 643 6504. Treffpunkt für A: Rest. Hofmatt, Münchenstein, Tel. 061 416 08 48. Gruppe B: Wandert nicht. Retour: Mit Tram 10 alle 7 bis 8 Minuten.