Sprechstunde des Gemeindeammanns
Die nächste Sprechstunde mit Gemeindeammann Rainer Schaub findet am Montag, 14. März 2022, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Gemeindehaus statt. Der Gemeindeammann steht für Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung. Es ist eine Voranmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich unter 062 866 11 50 oder
Baugesuch 2022-02
Bauherrschaft/Grundeigentümer: Hans-Rudolf Trachsel, Unterdorfstrasse 5, 4334 Sisseln; Projektverfasser: Liechti + Partner GmbH, Königsweg 1, 5070 Frick; Luft/Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle-Nr. 465, Unterdorfstrasse 5, 4334 Sisseln. Das Bauge-such liegt in der Zeit vom 3. März 2022 bis 1. April 2022 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Abgabe der Steuererklärung und Mahngebühren
In den vergangenen Wochen wurde Ihnen die Steuererklärung 2021 zugestellt. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2021 beträgt Fr. 35.00. Eine zweite Mahnung würde bereits Fr. 50.00 kosten. Die Frist für das Einreichen der Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen ist der 31. März 2022. Für Fristerstreckungen finden Sie im Online-Schalter der Homepage der Gemeinde Sisseln den entsprechenden Link. Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung.
«Pro Senectute»-Mittagstisch
Die nächste Zusammenkunft findet am Dienstag, 8. März 2022, statt. Treffpunkt: 12.15 Uhr, im Restaurant Pinte, Sisseln. Wieder einmal bedient zu werden, nicht selber kochen zu müssen, in Geselligkeit mit anderen ein reichhaltiges und preiswertes Mittagessen geniessen – wer würde das nicht schätzen? Dabei interessante Gespräche führen und vielleicht im Anschluss an das Essen noch Jassen oder Spielen. Wäre das nicht auch etwas für Sie? Neu-Interessenten/Interessentinnen sind herzlich willkommen. Auf Wunsch holen wir Sie gerne ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Karolina Käser-Hassler, Hinterdorf, Sisseln (Tel. 062 873 31 61). Die Pro Senectute, Ortsvertretung
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Alle Grundeigentürmer und Grundeigentümerinnen werden gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten bis Ende März zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen (Sichtzonen). Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften Sie als Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (bei Gemeindestrassen wird, sofern nicht eine Sichtzone tangiert ist, akzeptiert, wenn diese auf das March zurückgenommen werden). In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Wir danken Ihnen für die geschätzte Mitarbeit.
Offener Trauertreff Rheinfelden – März 2022
Angesprochen sind all die Menschen, welche einen persönlichen Verlust durch Ableben, Trennung/Scheidung etc. erlitten haben, sich unverstanden fühlen und sich gerne mit Gleichbetroffenen austauschen möchten. Das Hospiz Aargau bietet Ihnen die Empathie sowie das Verständnis durch geschulte Freiwillige Mitarbeiter/innen wie auch die Atmosphäre in einem geschützten Umfeld an. Wir sind für Sie da und begleiten Sie ein Stück Ihres Weges. Seit Januar 2022 führen wir zwei offene und kostenlose Trauertreffs in Rheinfelden ohne Voranmeldung durch, die jeweils am
2. und 4. Dienstag im Monat stattfinden. Märzdaten: 8. und 22. März, 18.30 bis 20.30 Uhr, im Seffel Raum, Rotes Haus (Eingang hinten), Habich Dietschy Strasse 1, Rheinfelden. (www.hospiz-aargau.ch)
Turnveteranen-Vereinigung Fricktal
Jass-Nachmittag im Gasthaus Rössli in Eiken
Am Donnerstag, 17. März, findet das diesjährige Jassturnier, wie an der Herbstversammlung mitgeteilt, im oben genannten Gasthaus statt. Man trifft sich ab 13 Uhr zur Standblatt Ausgabe, um 13.30 Uhr ist dann Jassbeginn. Bitte beachten: Spielart: Einfacher Schieber mit 4 Passen zu 12 Spielen und zugelostem/r Partner/in pro Runde, gespielt wird mit französische Karten. Bewertung: «Obenabe» und «Undenufe» werden einfach bewertet, ohne «Stöck» und ohne «Wyys»-. Pro Spiel gibt es 157 Punkte. Um ca. 17 Uhr: Rangverlesen und gemütliches Beisammensein bei Speis und Trank im Gasthaus Rössli. Ende des Anlasses nach Belieben. Wir wünschen allen Turnveteraninnen und Turnveteranen einen schönen Start in den Frühling und freuen uns auf eine grosse Beteiligung an unserem Jass-Nachmittag.
«AEW Energiebatzen» – 15 000 Franken für Aargauer Vereine und Institutionen
Am 1. März geht es wieder los: Im Rahmen des «AEW Energiebatzen» können Aargauer Vereine und Institutionen zwischen 1000 und 5000 Franken für die Umsetzung ihrer Projekte gewinnen. Nach der erfolgreichen Lancierung im letzten Jahr, hat sich die AEW Energie AG entschieden, die Spendenaktion auch in diesem Jahr durchzuführen und so einen zusätzlichen Beitrag zur Attraktivität des Kantons Aargau zu leisten. Die Siegerprojekte aus dem letzten Jahr waren ein bunter Mix aus sportlichen, sozialen und kulturellen Projekten. Am 1. März startet die Projekteinreichungsphase. Aargauer Vereine und Institutionen können vom 1. März bis 10. April ihr Projekt unter www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Vom 11. bis 24. April heisst es dann, täglich für das eigene Projekt abstimmen und das private Umfeld aktivieren, dasselbe zu tun. Das Projekt mit den meisten Stimmen erhält 5000 Franken, die Projekte auf den Plätzen 2 und 3 je 2500 Franken und die Projekte auf den Plätzen 4 bis 8 1000 Franken. Die AEW Energie AG freut sich auf viele spannende Projekte, die den Aargau noch lebenswerter machen. AEW Energie AG Unternehmenskommunikation