Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 5. Juni 2025, in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 18.07 bis 18.08.2025 auf: Bauherrschaft: Castella Simone Kathrin, Burgistein / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: OS Baukomponenten AG, Wittnau / Bauvorhaben: Umbau Bauernhaus zu MFH / Standort: Parzelle 212, Kirchbachstrasse 10; Bauherrschaft: Fischler Dania und Luca, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Wölflinswil / Bauvorhaben: Stützmauer inkl. Aufschüttung / Standort: Parzelle 167, Guggermatt 6. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Bauherrschaft: Hochreuter Michael und Magdalena, Wittnau, Ortslage: Parzelle 244, Unterer Kirchweg 2, Bauvorhaben: Stützmauer
Trinkwasserkontrolle
Der Gemeinderat hat ein unabhängiges Labor mit der umfassenden Untersuchung der Trinkwasserqualität in Wittnau beauftragt. Das externe Labor die Quellfassungen Wasserfallen 3 und 1, Schönbrunn und Leiterboden 1 untersucht. Es wurden sämtliche chemikalischen und physikalische Inhalte, unter anderem auch Pestizide, untersucht. Der Untersuchungsbericht weist eine hervorragende Wasserqualität in Wittnau aus. Der Gemeinderat