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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2026

Baugesuche

Baugesuch 2026-29

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Addi Ismahin und Rebecca, Mühlegasse 28, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Balkontüre, Ersatz der Fenster, Türe und Läden; Lage: Mühlegasse 28, Parz. 35.

Baugesuch 2026-31

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Galliker Personalvorsorgestiftung, Kantons­stras­se 2, 6246 Altishofen; Projektverfasser/-in: Cerutti Partner Architekten AG, Industriestrasse 12, 6210 Sursee; Bauvorhaben: Neubau zwei MFH mit Einstellhalle, Abbruch bestehendes Restaurant; Lage: Im Gässli 10 und Rebgasse 14, Parzelle 15; Kant. Zustimmung: erforderlich.

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom
1. Oktober bis am 30. Oktober 2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.

Baubewilligung 2026-21

Bauherrschaft und Grundeigentümer/-in: Paonessa Nadia und Saverio, Im Walki 1, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Aqua Emotion AG, Kreuzackerstrasse 3, 4622 Egerkingen; Bauvorhaben: Neubau Gartenschwimmbad; Lage: Im Walki 1, Parzelle 2257; Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren.

Gesuch um Einbürgerung

Folgende Person hat bei der
Gemeinde Zeiningen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: Kerkhoff Jan Lukas, 1988, männlich. Deutschland, Oberdorf 20, 4314 Zeiningen. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Pub­likation dem Gemeinderat Zeiningen eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen las-sen.

Prämienverbilligung 2026

Bis zum 30. September 2026 hat die SVA Aargau allen anspruchsberechtigten Personen den Code für den Antrag auf Prämienverbilligung 2027 zugestellt. Die Anmeldung ist ausschliesslich online möglich. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Anmeldemöglichkeit für die Prämienverbilligung 2027 startet im September 2026 und dauert bis zum 31. Dezember 2026.

Bienenhaltung

An die Bienenhalter/innen wird auch im Jahr 2026 ein Betrag von CHF 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Die Berechtigten teilen bitte der Abteilung Finanzen (061 855 90 17 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) die Anzahl der 2026 gehaltenen Völker bis zum 31. Oktober 2026 mit.

Verfall der Steuern 2026

Die provisorischen Steuern 2026 sind bis am 31. Oktober 2026 zu begleichen. Für Ausstände wird ab 1. November 2026 ein Verzugszins von 5 % berechnet. Seit dem 01. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt. Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen müssen wir CHF 35.00 Mahngebühren erheben. Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche CHF 100.00 Betreibungsgebühren erhoben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den provisorischen Steuerausstand fristgerecht zu bezahlen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Abteilung Finanzen (061 855 90 17 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Besten Dank.