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Aargauischer Gewerbeverband gegen Landerwerb Sisslerfeld

(pd) "Der Aargauische Gewerbeverband (AGV) ist gegen den Landerwerb im Rahmen der Gebietsplanung Entwicklungsschwerpunkt Sisslerfeld. Dieser sieht vor, dass der Kanton Aargau ein Areal von knapp 7ha vom Sisslerfeld im Fricktal erwirbt und dessen Entwicklung sowie Erschliessung fördert für insgesamt 28.5 Millionen Franken." Dies erklärt der AGV in einer Medieninformation.

Und weiter: "Danach soll das Areal wertschöpfungs- und gewinnstarken Unternehmen zur Ansiedlung angeboten werden. Dadurch sollen die im Richtplan festgesetzten Ziele und eine Verbesserung des Steuersubstrats im Kanton Aargau erreicht werden. Der AGV begrüsst zwar Bestrebungen, um das Steuersubstrat im Kanton zu verbessern. Er kritisiert aber das beschriebene Pilotprojekt, da es nur eine kurzfristige Massnahme ist und nicht – wie die Raumplanung generell – die Standortattraktivität fördert. Des Weiteren gehört es grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Kantons Aargau, Land zu erwerben, zu entwickeln und anschliessend als Wiederverkäufer mit dem Land an den Markt zu gehen." Was die Entwicklung des Sisslerfelds im Sinne der Erschliessung betrifft, hält der AGV fest, sei dies sowieso die Aufgabe des Gemeinwesens. Schliesslich bestünden verschiedene Alternativen, um das mit dem strategischen Landerwerb angestrebte Ziel zu erreichen. Dazu gehörten namentlich Landumlegungen, Bodenverbesserungsprojekte und nutzungsplanerische Feststellungen. Sie erforderten allesamt weniger Aktivität von Seiten des Kantons und stellten daher einen weniger weitgehenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar.

Sollte seitens des AG der strategische Landerwerb dennoch vorgenommen werden, fordert der AGV vom Kanton ein Konzept. Dieses müsse sicherstellen, dass im Sisslerfeld zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen werden, dass die Landpreise nicht zu stark steigen und dass beim Weiterverkauf des Areals neben Grossunternehmen auch KMU berücksichtigt werden. Insgesamt betrachtet erachtet der AGV den Landerwerb Sisslerfeld weder als zielführend noch als erforderlich, um das Ressourcenpotenzial des Kantons Aargau wie bezweckt zu steigern. Entsprechend werde das Projekt abgelehnt.