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Aargau: Einstimmiges Ja zur Verlängerung des Biodiversitäts-Programms «Labiola»

(pd) Das Programm «Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola)» des Kantons Aargau setzt die Massnahmen zur Förderung einer attraktiven und biodiversen Kulturlandschaft der eidgenössischen Agrarpolitik auf Kantonsebene um; es soll per 2028 aufgrund neuer Bundesvorgaben aktualisiert werden. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt der für die Übergangsphase bis 2027 notwendigen Verlängerung des Labiola-Rahmenkredits um weitere zwei Jahre sowie dem damit verbundenen Zusatzkredit von 5,046 Millionen Franken einstimmig zu.

Die Mitglieder der VWA rühmen Labiola als bewährtes und breit verankertes Programm, das die Biodiversität erfolgreich fördere.
Der Regierungsrat zeigt in seiner Botschaft zur Verlängerung des Programms «Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola)» auf, dass seit dessen Einführung im Jahr 2014 die Anzahl der Bewirtschaftungsvereinbarungen von 1365 auf 1568 Vereinbarungen und die darin gesicherten Biodiversitätsförderflächen von 4980 auf 9022 Hektaren gesteigert werden konnten. Mit der beantragten Verlängerung des bestehenden Labiola-Rahmenkredits 2022–2025 um weitere zwei Jahre bis 2027 sollen die mit den Landwirtinnen und Landwirten im Kanton Aargau vereinbarten Beitragszahlungen während der Übergangsphase sichergestellt werden: Der Bund plant, die beiden Instrumente «Vernetzungsbeiträge» und «Landschaftsqualitätsbeiträge» per 2028 im neuen «Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL)» zusammenzulegen. Der Kanton wird seinerseits das Programm Labiola per 2028 entsprechend anpassen müssen.

Keine Alternative zur Fortführung von Labiola
Für die Mitglieder der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA), die am 6. Mai 2025 die regierungsrätliche Vorlage berieten, stand ausser Frage, dass das Programm Labiola weitergeführt werden soll: Labiola nütze der Biodiversität und den Bauernfamilien als Leistungserbringer. Begrüsst und geschätzt wurden von den einen, dass im Programm auch ein grosser Beratungsteil für die Landwirtinnen und Landwirte enthalten sei. Andere hoben lobend hervor, dass das Programm mit Anreizen statt Verboten funktioniere und die Teilnahme am Programm auf Freiwilligkeit basiere. Kritisch hinterfragt wurden einzig die Kosten des beauftragten, externen Büros, das der Kanton mit der Beratungsdienstleistung, der Erfolgskontrolle und der Ausarbeitung der Bewirtschaftungsvereinbarungen beauftragt hat. In der Abstimmung bestätigte sich die durchwegs positive Haltung der Kommission VWA gegenüber dem Programm Labiola: Sie stimmte sowohl der vom Regierungsrat beantragten Verlängerung des bestehenden Rahmenkredits für das Programm für einen einmaligen Bruttoaufwand von 5,576 Millionen Franken für die Jahre 2022–2025 bis ins Jahr 2027 als auch dessen Erhöhung um den Zusatzkredit von 5,046 Millionen Franken auf 10’622 Millionen Franken einstimmig zu.
Der Grosse Rat wird im Juni 2025 über die Vorlage entscheiden.