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Aargau: Grossrätliche Kommission empfiehlt Budget 2022 zur Annahme

(pd) Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2022 und die Planjahre 2023–2025 mehrheitlich zur Annahme. Der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Lohnerhöhung des Staatspersonals stimmt die KAPF zu.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022–2025 erneut einen Übergangs-AFP. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind ungewiss und die Planung von zentralen Ertragspositionen ist mit hohen Unsicherheiten verbunden. Dank der Haushaltsanierung und den positiven Rechnungsabschlüssen der letzten vier Jahre steht der Kanton auf einem soliden Fundament, verfügt über die nötige Stabilität und hat einen genügend grossen Gestaltungsspielraum, um den Standort zu stärken. Im Fokus steht hier das Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort".
Durch die vorgesehene Entnahme aus der Ausgleichsreserve enthält auch dieser AFP ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2022. In den Planjahren 2023 bis 2025 steigt das Defizit von 42 auf 216 Millionen Franken. Die KAPF stimmt allen sechs Anträgen des Regierungsrats zu. Einige Gegenstimmen gab es bei den Anträgen zur Lohnerhöhung für das kantonale Personal, für das Budget und für die Planjahre 2023–2025 der 42 Aufgabenbereiche. Im Budget 2022 sollen die Löhne für das kantonale Personal
um durchschnittlich 0,5 Prozent erhöht werden, eine Minderheit der KAPF fordert eine Erhöhung um 1,0 Prozent. Die ordentliche Kantonssteuer soll unverändert bei 108 Prozent bleiben. Weitere Beschlüsse der KAPF führen zu Einsparungen von 1,65 Millionen Franken und zu Mehrausgaben von 0,5 Millionen Franken. Zum Ausgleich des Budgets 2022 wurde beschlossen, zusätzlich zu den vom Regierungsrat beantragten 23 Millionen Franken weitere rund 19 Millionen Franken aus der Ausgleichsreserve zu entnehmen. Insgesamt wird damit eine Entnahme von rund 42 Millionen Franken aus der Ausgleichsreserve beantragt. Dies unter Berücksichtigung von 20 Millionen Franken zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, die nachträglich zusätzlich in den AFP 2022–2025 eingestellt werden.

Weniger Projektstellen für die Umsetzung der Human Resources-Strategie
Die Umsetzung der Fachstrategie Human Resources (HR-Strategie) 2020 bis 2026 erfolgt mit 12 Vorhaben. Im AFP 2022–2025 sind dafür 7,4 Projektstellen eingesetzt. Die Beratungen zeigten, dass es zu dieser Materie verschiedene und auch neue Entwicklungsschwerpunkte in der Kompetenz des Regierungsrats gibt. Weiter fehlten aus Sicht der KAPF konkrete Grundlagen für die Rechtfertigung der Stel-lenprozente im beantragten Umfang. Nach intensiven Diskussionen beschloss die KAPF, das Globalbudget um 0,5 Millionen Franken für das Budgetjahr 2022 und die Planjahre zu reduzieren.

Weniger zusätzliche Stellen für Staatsanwaltschaften
Der Stellenplan der regionalen Staatsanwaltschaft soll gemäss Regierungsrat zur Sicherung des Qualitätsniveaus in der Verfahrensbearbeitung und zur Entlastung des Personals um zehn ordentliche Stellen erhöht werden. Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) beantragt eine Reduktion um 600'000 Franken, um die Stellenerhöhung auf sechs ordentliche Stellen zu reduzieren. Eine Mehrheit der KAPF folgte diesem Antrag.

Weniger zusätzliche Stellen im Baudepartement
Die KAPF beantragt in den beiden Aufgabenbereichen 605 "Baubewilligung und Recht" und Aufgabenbereich 610 "Raumentwicklung" die Reduktion des Globalbudget-Saldos um je 150'000 Franken mit der Begründung, dass hier keine zusätzlichen Stellen zu schaffen sind. Im Bereich Baubewilligungen sieht die KAPF Optimierungspotenzial. Bei der Arealentwicklung handelt es sich um eine Projektstelle für die Lancierung eines neuen kantonalen Impulsprogramms für Arealentwicklung. Der Regierungsrat möchte damit erreichen, dass im Rahmen von "Aargau 2030" Unternehmen ihre Bauprojekte effizienter umsetzen können und so auch der Ressourcenindex des Kantons Aargau verbessert wird. Die KAPF lehnte die Finanzmittel für die geplante Stelle für die Arealentwicklung knapp ab.

Anpassung der Beiträge für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit
Der Kanton unterstützt die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung mit Beiträgen an die Gemeinden/Kirchgemeinden. Dafür sind 500'000 Franken im AFP 2022–2025 eingestellt. Da die jährlich eingereichten Gesuche unter diesem Wert liegen, beantragt die KAPF eine Anpassung auf 250'000 Franken.

Zusätzliche Mittel für die Betreuung Asylsuchender
Im Vergleich mit den anderen Kantonen liegt der Kanton Aargau nach Sanierungsmassnahmen in Bezug auf das Ta-schengeld für Flüchtlinge im unteren Mittelfeld. In der Fachkommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) wurde beantragt, diese Sanierungsmassnahmen im Umfang von 1,5 Millionen Franken rückgängig zu machen. Bei der Gegenüberstellung obsiegte der Antrag für eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Kinder von Asylsuchenden bis 6 Jahre um 2.50 Franken (insgesamt 270'000 Franken) und die Erhöhung des Budgets für situative Kosten von insgesamt 230'000 Franken. Die KAPF folgte diesem Antrag mit knapper Mehrheit.
In den Beratungen der Fachkommissionen und der KAPF unbestritten waren der Antrag zur Auflösung des Aufgaben-bereichs 630 "Umweltsanierung" sowie die Anträge zu vier neuen Verpflichtungskrediten mit einem einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 12,4 Millionen Franken und einem wiederkehrenden Bruttoaufwand von 310'000 Franken.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025 mit Budget 2022 sowie die Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite, II. Teil werden am 23. November 2021 im Grossen Rat beraten.