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Aargau: Zusätzliche Härtefallgelder für pandemiebetroffene Unternehmen freigegeben

(pd) Die Kantone können Mittel aus der Bundesratsreserve an Unternehmen ausrichten, die trotz bereits gewährter Härtefallhilfen immer noch ungedeckte Fixkosten haben. Der Aargau sieht diese Gelder für Kultur- und Sportbetriebe sowie für Unternehmen mit einem Umsatzverlust von mehr als 70 Prozent vor. Die Änderung der kantonalen Sonderverordnung 2 tritt per 1. November 2021 in Kraft.

Dem Kanton Aargau stehen 18,39 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve zur Verfügung. Das entspricht einem Anteil von 6,13 Prozent an den 300 Millionen Franken, die der Bundesrat am 18. Juni 2021 für die Kantone freigegeben hat. Mit diesen Geldern können die Kantone Unternehmen unterstützen, die trotz bereits erhaltener Unterstützungsbeiträge für Umsatzeinbussen aufgrund der Covid-19-Pandemie noch ungedeckte Fixkosten haben.

Kultur- und Sportbetriebe werden berücksichtigt
Unternehmen mit Anspruch auf Spartenhilfe in den Bereichen Kultur und Sport hatten bisher keinen Anspruch auf Unterstützungsbeiträge gemäss der Bundesverordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Härtefallverordnung).
Der Kanton Aargau verwendet einen Teil der Mittel aus der Bundesratsreserve für die Unterstützung von Unternehmen, die bereits eine branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfe in den Bereichen Kultur und Sport erhalten haben, die jedoch geringer ausgefallen ist als eine Härtefallhilfe nach der Covid-19-Härtefallverordnung. Ausbezahlt wird der Differenzbetrag zwischen der branchenspezifischen Covid-19-Finanzhilfe und der Härtefallhilfe. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die wegen der Covid-19-Pandemie einen hohen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent hatten oder während mindestens 40 Tagen auf behördliche Anordnung geschlossen waren.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat alle in Frage kommenden Unternehmen angeschrieben und ihnen eine Berechnungshilfe zukommen lassen. Die Unternehmen können mit den notwendigen Unterlagen einen vereinfachten Antrag auf eine Zusatzzahlung stellen. Vorabklärungen haben ergeben, dass schätzungsweise rund 10 Unternehmen Anspruch auf diese Zusatzleistung haben.

Zusätzliche Unterstützung für "Härtefälle im Härtefall"
Ebenfalls werden aus der Bundesratsreserve Unternehmen un-terstützt, die einen sehr hohen Umsatzausfall erlitten haben und bei der Härtefallzahlung an einer Obergrenze angestossen sind. Solche "Härtefälle im Härtefall" sind gemäss Covid-19-Härtefallverordnung ab einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent gegeben. Für Unternehmen waren die bisherigen Härtefallzahlungen gedeckelt: Diese Betriebe haben maximal 30 Prozent ihres Umsatzes von vor der Krise in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen vergütet erhalten, maximal 1,5 Millionen Franken (Umsatz bis 5 Millionen) beziehungsweise maximal 10 Millionen Franken (Umsatz ab 5 Millionen).
Unternehmen, bei denen die bisher gewährten Härtefallhilfen aufgrund der Maximallimiten nicht ausgereicht haben, um die Fixkosten zu decken, erhalten zusätzliche Unterstützungsbeiträge aus den Mitteln der Bundesratsreserve. Es handelt sich um rund 10 Unternehmen in stark von der Pandemie betroffe-nen Branchen mit sehr hohem Fixkostenanteil oder mit sehr ho-hen Jahresumsätzen. Sie stammen insbesondere aus der Reise- und Eventbranche.
Die Unternehmen müssen für die zusätzlichen Beiträge keine Gesuche einreichen, sie werden durch das DVI direkt informiert.
Der Regierungsrat hat die Änderungen zur Verwendung der Mittel aus der Bundesratsreserve in der Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (SonderV 20-2) vom 15. April 2020 verabschiedet. Sie treten per 1. November 2021 in Kraft.

Bisherige Inanspruchnahme
Bisher wurden gegen 3'400 Gesuche für Härtefallhilfe einge-reicht. Die Antragsfrist ist per 30. September 2021 abgelaufen. Von den eingereichten Gesuchen sind rund 2370 gutgeheissen und 810 abgelehnt worden. 165 Gesuche sind noch in Bearbeitung, nachdem Ende September vor Ablauf der Antragsfrist eine grosse Zahl neuer Gesuche einging. Weitere rund 60 Ge-suche wurden zurückgezogen. Insgesamt hat der Kanton Aargau 217,16 Millionen Franken nicht rückzahlbare Beiträge geleistet und 10,16 Millionen Franken Kreditausfallgarantien gesprochen.