(pd) Am 18. Dezember 2024 hat der Aargauer Regierungsrat den Massnahmenplan Ammoniak (MPA) zur Reduktion der übermässigen Stickstoffdeposition des Kantons Aargau verabschiedet. Zur Umsetzung des MPA beantragt der Regierungsrat für die Jahre 2025 bis 2030 einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 5,526 Millionen Franken.
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) spricht sich dafür aus, die Landwirtschaft in der Umsetzung des MPA mit öffentlichen Geldern finanziell zu unterstützen. Sie beantragt dem Grossen Rat, dem entsprechenden Verpflichtungskredit zuzustimmen. 
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat über den Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak (MPA) eingehend beraten. Eingangs wurde vor allem der vom Regierungsrat bereits beschlossene MPA selbst und die darin vorgesehenen technischen, baulichen und betrieblichen Massnahmen in der Tierhaltung und im Hofdüngermanagement thematisiert. Auch eine Reduktion des Tierbestands als weitere mögliche Massnahme wurde dabei in den Raum gestellt. 
Ja zum Verpflichtungskredit 
In der VWA war unbestritten, dass in der Tierhaltung die Ammoniakemissionen zu reduzieren sind. Mehrere Kommissionsmitglieder machten darauf aufmerksam, dass die Landwirtschaft diesbezüglich in den letzten Jahren schon viel unternommen und die Emissionen gesenkt habe; dabei bewege sie sich in einem ständigen Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Emissionsreduktion. Bezüglich des beantragten Kredits wurde von den Gegnern der Vorlage in der Kommission die Ansicht vertreten, es solle auch in der Landwirtschaft das Verursacherprinzip gelten, womit diese die Kosten für die Umsetzung des MPA selbst tragen müsse. Dem wurde entgegengehalten, dass die kantonalen Mittel einen wichtigen Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des Programms darstellten, da die Massnahmen für die Landwirtschaftsbetriebe ansonsten wirtschaftlich nicht tragbar wären. Zudem würden dadurch weitere Finanzhilfen des Bundes ausgelöst. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die mit den Massnahmen verbundenen Mehrkosten nicht auf die Produkte abgewälzt werden könnten. In der abschliessenden Abstimmung sprach sich eine komfortable Mehrheit für den vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungskredit aus. 
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im November 2025 beraten. Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak (MPA) 
Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes ist der Kanton Aargau verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion von reaktiven Stickstoffverbindungen, insbesondere von Ammoniak, umzusetzen. Die Landwirtschaft verursacht 90 Prozent der Ammoniakemissionen und davon fallen rund 93 Prozent auf die Tierhaltung. Mit dem Massnahmenplan Ammoniak (MPA) des Regierungsrats sollen die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung (inklusive Hofdünger) gegenüber dem Referenzjahr 2019 bis ins Jahr 2030 um 15 Prozent reduziert werden. Vorgesehen sind technische, bauliche sowie betriebliche Massnahmen. Mit dem beantragten Verpflichtungskredit sollen die Aargauer Landwirtschaftsbetriebe, welche die Massnahmen umsetzen müssen, finanziell entlastet werden. Zudem können mit der kantonalen Kostenbeteiligung Bundesgelder ausgelöst werden, was zu einem Kostenverteiler 51 Prozent zulasten der Landwirtschaft und 49 Prozent zulasten der öffentlichen Hand führt.
