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AG: Schutzsuchende aus der Ukraine – Finanzmittel für Bildung und Betreuung

(pd) Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) genehmigt Finanzmittel in der Höhe von rund 100 Millionen Franken, die der Aargauer Regierungsrat für die Jahre 2022 und 2023 beantragt, um für die Flüchtenden aus der Ukraine in den Bereichen Volksschule, Sekundarstufe II, Hochschulen, Stipendien und Betreuung die erforderlichen Mittel bereitstellen zu können. Zudem fordert die Kommission ein regelmässiges Monitoring der Situation.

Für die Kommissionsmitglieder ist unbestritten, dass finanzielle Mittel für Bildung und Betreuung der Schutzsuchenden aus der Ukraine gesprochen werden müssen. Das rasche Handeln des Regierungsrats sowie die Unterstützung von Gemeinden und Schulen in Zusammenhang mit den aufzunehmenden Menschen aus dem Kriegsgebiet wird positiv gewürdigt.
In der Diskussion wird mit Besorgnis auf den Fachkräftemangel in Schulen sowie Institutionen (zum Beispiel Lehrpersonen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und so weiter) hingewiesen und die Frage aufgeworfen, ob sich überhaupt genügend Personen mit entsprechender Ausbildung finden lassen, die in den Bereichen Bildung und Betreuung ukrainischer Schutzsuchender eingesetzt werden
können. In diesem Zusammenhang sind das Departement Bildung, Kultur und Sport und die Schulen gefordert, Lösungen zu finden.

Regelmässiges Monitoring
Die Berechnungen bezüglich zugewiesener Personen und den erforderlichen finanziellen Mitteln basieren auf Annahmen. Der Regierungsrat rechnet mit einer anhaltend hohen Zuweisung des Bunds an den Kanton Aargau. In der Kommission wird angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung des Konflikts und der derzeit kaum abschätzbaren Anzahl Flüchtender ein regelmässiges Monitoring zuhanden der Kommission gefordert. Dieses soll zum Beispiel aktuelle Angaben zur Anzahl Schutzsuchender in Schulen sowie zum Einsatz der Finanzmittel ermöglichen.

Kürzungsantrag
Einige Kommissionsmitglieder erachten das durch den Regierungsrat gewählte Szenario hinsichtlich Zuweisung von Personen (80 Personen pro Tag im Jahr 2022 und 40 Personen pro Tag im Jahr 2023) und die vorgesehenen Finanzmittel angesichts der aktuellen Zahlen als zu hoch. Aus diesem Grund beantragen sie, gestützt auf einem «mittleren» Zuteilungs-Szenarium (60 Personen pro Tag im Jahr 2022 und 40 Personen pro Tag im Jahr 2023), eine Kürzung der Nachtrags- und Verpflichtungskredite. Dies hätte zur Folge, dass sich die Nachtragskredite von 52,60 auf 40 Millionen Franken und der Verpflichtungskredit von 48,52 Millionen auf 39,29 Millionen Franken reduzieren würden. In der Diskussion wird mehrmals darauf hingewiesen, dass die Finanzmittel nur dann eingesetzt werden, wenn der entsprechende Bedarf vorliegt; das heisst, die genehmigten Kredite dürfen nur für Mehraufwendungen in Zusammenhang mit den ukrainischen Schutzsuchenden eingesetzt werden. Der Kürzungsantrag findet keine Mehrheit in der Kommission und wird abgelehnt (Minderheitsantrag).
Die Botschaft wird voraussichtlich Ende Juni im Grossen Rat diskutiert.