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BL: Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

(pd) Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die neue einmalige Ausgabe für die Projektierung des Verwaltungsneubaus Kreuzboden in Liestal um 7,6 Millionen Franken auf insgesamt 13,6 Millionen Franken (Kostengenauigkeit plus/minus zehn Prozent) zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel stellen sicher, dass die Projektierung ohne Unterbruch abgeschlossen werden kann.

Erhöhung der Ausgabenbewilligung zur Mitfinanzierung von Behandlungen in psychiatrischen Tageskliniken: Die Ausgabenbewilligung für die Jahre 2023 bis 2025 zur Mitfinanzierung von Behandlungen erwachsener Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft in psychiatrischen Tageskliniken sowie für die Behandlung von Baselbieter Kindern in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel wird um 2 Mio. Franken auf 9'482'492 Franken erhöht.

Erhöhung der Ausgabenbewilligung zugunsten diverser Gesundheitsinstitutionen zur Finanzierung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen: Im Rahmen der Erwartungsrechnungen haben das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), die Privatspitäler des Kantons Basel-Landschaft (Klinik Arlesheim, Vista Klinik, Rennbahnklinik und Hirslanden Klinik Birshof), die Psychiatrie Baselland (PBL) gemeldet, dass die bewilligten Ausgaben für die von ihnen erbrachten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) nicht ausreichen werden. Dies betrifft die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten sowie von Assistenzpsychologinnen und -psychologen zum Facharzttitel sowie die Dolmetscherleistungen in der PBL. Aus Versorgungssicht erfüllen diese Leistungen eine wichtige Aufgabe in Bezug auf die hohe Leistungsqualität im Gesundheitswesen und den durchgehenden Zugang zu den medizinischen Angeboten. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, die drei Ausgabenbewilligungen zu erhöhen. Die zusätzlichen Ausgaben können innerhalb des Budgets im Amt für Gesundheit aufgefangen werden.

Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung»:
Der Regierungsrat erachtet die formulierte Gesetzesinitiative «Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung» als bundesrechtswidrig und damit als rechtsungültig. Er unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Vorlage. Abklärungen durch den Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat haben zu dieser Schlussfolgerung geführt. Dies wegen der absichtlich fehlenden betragsmässigen Begrenzung des Abzugs, welche die Steuerharmonisierung des Bundes jedoch zwingend für alle Kantone vorschreibt.
Prüfung der Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» Der Regierungsrat hat festgestellt, dass die formulierte Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» formell- und materiell-rechtlich die Gültigkeitserfordernisse erfüllt. Er unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Vorlage.

Abschreibung der Motion 2024/71 «Gartengestaltung in Landwirtschaftszonen» beantragt: Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die überwiesene Motion «Gartengestaltung Landwirtschaftszonen (LWZ)» abzuschreiben. In der Landratsvorlage wird detailliert ausgeführt, dass aufgrund des Bundesrechts wie auch der bundesgerichtlichen Praxis weder für kantonale Rechtssetzung noch für breites kantonales Ermessen Raum bleiben. In der Landratsvorlage erläutert der Regierungsrat, wie die strengen Vorgaben des Bundesrechts mit Augenmass umgesetzt werden können.

Stellungnahme an den Bund: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» Der Regierungsrat begrüsst den Verhandlungsabschluss zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, der die dringend benötigte Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen ermöglicht. Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt den Entscheid des Bundesrats in Sachen fakultatives Staatsvertragsreferendum.

Stellungnahme an den Bund: Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen Der Regierungsrat lehnt die erneute Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab. Er ist der Auffassung, dass der Sondersatz sachlich nicht mehr gerechtfertigt ist. Zusätzlich würde sich die Mehrwertsteuerabrechnung mit der Abschaffung des Sondersatzes vereinfachen und der administrative Aufwand für die Unternehmen sinken.