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Gemeinsam für den Aargau – Mit dem Entwicklungsleitbild 2025–2034 den Kanton Aargau weiterentwickeln

(pd) Der Kanton Aargau bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern eine hohe Lebensqualität und den Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen. Der Regierungsrat verfolgt zahlreiche Vorhaben, um den Kanton Aargau weiterzuentwickeln und die guten Rahmenbedingungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft auch in Zukunft zu erhalten. Mit dem Entwicklungsleitbild 2025–2034 setzt der Regierungsrat zusätzlich einen Fokus, um den attraktiven Lebensraum zu erhalten und die Entwicklung des Arbeits-, Wirtschafts- und Forschungsstandorts weiter zu stärken.

Mit zahlreichen Vorhaben in allen kantonalen Aufgabenbereichen entwickelt der Regierungsrat den Kanton Aargau stetig weiter. Die Umsetzung dieser Vorhaben trägt dazu bei, die öffentlichen Aufgaben für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt auch in Zukunft in hoher Qualität zu erfüllen. Zusätzlich richtet der Regierungsrat mit dem Entwicklungsleitbild 2025–2034 den Fokus auf drei strategische Schwerpunkte: Er will die Wirtschaftsförderung ganzheitlich ausrichten und intensivieren, den Raum gestalten und natürliche Grundlagen sichern sowie leistungsfähige Gemeindestrukturen fördern. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung sollen die Qualität des Lebensraums Aargau erhalten und die Rahmenbedingungen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort weiter gestärkt werden, damit neue Arbeitsplätze für die Aargauer Bevölkerung geschaffen werden.

Gemeinsam für den Aargau
Der Leitgedanke zum neuen Entwicklungsleitbild lautet: Gemeinsam für den Aargau. Damit zeigt der Regierungsrat auf, dass er die Entwicklungsziele zusammen mit den Gemeinden, den Einwohnerinnen und Einwohnern, der Wirtschaft, den Parteien und weiteren Partnern des Kantons erreichen will. Landammann Dieter Egli: "Der Leitgedanke bringt zum Ausdruck, dass es – auf verschiedenen Ebenen – ein gemeinsames Vorgehen braucht, um den Kanton Aargau laufend weiterzuentwickeln, die Ziele des ELB 2025–2034 zu erreichen und die darin aufgeführten Stossrichtungen in den Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt sowie Kanton und Gemeinden zu realisieren."

Vielfältiger Kanton Aargau – Stärkung Arbeits-, Wirtschafts- und Forschungsstandort
Im Entwicklungsleitbild 2025–2034 definiert der Regierungsrat ein übergeordnetes Ziel, drei Strategien sowie 30 Stossrichtungen in den Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt sowie Kanton und Gemeinden. Mit diesen Stossrichtungen will der Regierungsrat den Kanton aktiv gestalten, unter Berücksichtigung ausgewählter Umfeldentwicklungen. Diese umfassen beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, den technologischen Fortschritt – insbesondere der Einsatz künstlicher Intelligenz – und den Klimawandel. Gerade vor dem Hintergrund des derzeit starken Bevölkerungswachstums ist es wichtig, dass den Aargauerinnen und Aargauern im Kanton attraktive Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

Drei strategische Schwerpunkte
Der Regierungsrat will die Wirtschaftsförderung ganzheitlich ausrichten und intensivieren, um die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort weiter zu optimieren. Im endlichen Raum des Kantons Aargau akzentuieren sich verschiedene Nutzungsansprüche wie beispielsweise für Wohnen und Arbeiten, Mobilität, Landwirtschaft, Erholung oder Natur. Diese verschiedenen Nutzungsansprüche will der Regierungsrat vorausschauend koordinieren und lenken, die natürlichen Grundlagen sichern und Energie bereitstellen. Qualitativ hochstehende kantonale und kommunale Leistungen sind Voraussetzung, um den Lebensraum Aargau für die Bevölkerung und die Wirtschaft aktiv zu gestalten. Der Regierungsrat will deshalb die regionale Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinaus fördern und Gemeindezusammenschlüsse unterstützen. Unerlässliches Fundament für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandorts sind ein gesunder Kantonshaushalt und eine leistungsfähige kantonale Verwaltung.

Finanzieller Gestaltungsraum vorhanden
Die finanzielle Langfristperspektive zeigt den finanziellen Rahmen der nächsten zehn Jahre auf, innerhalb dessen die Strategien und Stossrichtungen des Regierungsrats umgesetzt werden sollen. Zwar zeigt das Ergebnis der Finanzperspektive ab 2026 jährliche Defizite, jedoch vermag die Ausgleichsreserve die Defizite bis zum Ende des Betrachtungszeitraums im Jahr 2034 zu decken. Im Hinblick auf allfällige Steuerfusssenkungen sollte jeweils eine vorausschauende Beurteilung im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte erfolgen, um die Stabilität des Finanzhaushalts nicht zu gefährden. Dabei ist eine finanzpolitische Gesamtsicht vorzunehmen und die allgemeine Finanzlage zu beurteilen.

Umsetzung von laufenden und neuen Vorhaben
Zum Arbeitsspektrum der Departemente und der Staatskanzlei zählen die 70 im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ausgewiesenen Entwicklungsschwerpunkte, an denen in der kantonalen Verwaltung tagtäglich gearbeitet wird. Verschiedene Vorhaben, die dazu beitragen, die Zielsetzungen des ELB zu erfüllen, laufen somit bereits, andere werden neu konzipiert und gestartet. Die Umsetzungsarbeiten der Stossrichtungen fliesst in die Mittelfristplanung mit dem jährlichen AFP ein. Der Fortschritt in der Umsetzung wird mit dem Jahresbericht und mit dem AFP zwei Mal jährlich erhoben und gegenüber der Politik, der Bevölkerung und allen weiteren Interessensgruppen ausgewiesen.