(pd) Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen zusammen die psychiatrische Versorgung in der «Gemeinsamen Gesundheitsregion» weiterentwickeln. Dazu haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) heute an einer Medienkonferenz den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen vorgestellt. Gleichzeitig haben sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024, eröffnet.
Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik gehen die beiden Kantone nun mit der Psychiatrie das nächste grosse Fachgebiet an. Die Psychiatrie ist aktuell dasjenige Fachgebiet mit der grössten Dynamik und dem höchsten Wachstum in der Gemeinsamen Gesundheitsregion. Der Versorgungsplanungsbericht 2022 dient als Grundlage der Überlegungen. Er enthält Bedarfsanalysen und Prognosen für die künftige Inanspruchnahme der Bevölkerung in den beiden Basel. Und er dient als Grundlage des Bewerbungsverfahrens für neue gleichlautende Spitallisten ab 2024, welches heute startet.
Leistungsinanspruchnahme im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich
Die im Versorgungsplanungsbericht enthaltene Analyse zeigt, dass in der Gemeinsamen Gesundheitsregion insgesamt eine überdurchschnittliche Inanspruchnahme von stationären und ambulanten psychiatrischen Leistungen im Vergleich mit anderen Kantonen besteht. In den beiden Basel werden rund 20 Prozent mehr Fälle stationär behandelt, als dies anhand der Struktur der Wohnbevölkerung zu erwarten gewesen wäre. Ein möglicher Erklärungsgrund des hohen Behandlungsgrades in der Gemeinsamen Gesundheitsregion ist, dass die Inanspruchnahme heute gesellschaftlich akzeptierter und weniger stigmatisiert ist.
Empfehlungen aus der Analyse
Die sehr hohe stationäre Inanspruchnahme in der Psychiatrie wird auch von Fachpersonen kritisch gesehen. Dem hohen Grad der stationären Inanspruchnahme soll deshalb eine Stärkung des ambulanten und des intermediären Angebotes gegenübergestellt werden. Zu den intermediären Angeboten gehören beispielsweise Tageskliniken. Soweit medizinisch vertretbar, wird eine Verlagerung von stationären Behandlungen in intermediäre Behandlungsangebote um ca. 16 Prozent angestrebt.
Für die Stärkung der intermediären Angebote ist eine enge Zusammenarbeit mit den Spitälern nötig. Den Umfang werden die Kantone gemeinsam mit den Spitälern in einem Verlagerungsdialog ermitteln. Die angestrebte Verlagerung führt dazu, dass sich die Ausgaben der Kantone verschieben: vom Anteil an den stationären Behandlungen hin zu einem höheren Anteil der Kantone bei den intermediären Leistungen.