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Grossrätliche Kommission unterstützt den Kulturbereich infolge der Coronavirus-Krise mit weiteren Finanzhilfen – Kulturakteure können auch 2022 Gesuche um Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte stellen

(pd) Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) befürwortet für den Kulturbereich die Verlängerung von Ausfallentschädigungen bis Mitte 2022 und die Unterstützung von Transformationsprojekten bis Ende 2022 im Umfang von 5 Millionen Franken brutto.

Seit März 2020 gibt es ein Massnahmenpaket des Bundes zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise. Im Kulturbereich wurden in der Schadensphase I und II im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2021 Soforthilfen (zinslose Darlehen), Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte im Umfang von 16,5 Millionen Franken ausbezahlt, je zur Hälfte getragen von Bund und Kanton. Für 2022 hat der Bund die Schadensphase III beschlossen. Für Ausfallentschädigungen läuft diese Phase bis Ende Juni. Gesuche für Transformationsprojekte können bis Ende November 2022 eingereicht werden. Die KAPF folgt dem Antrag der Regierung, dafür brutto 5 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Ein Antrag auf Halbierung des Bruttokredits wurde in der Kommissionsberatung abgelehnt. Das Geschäft wird voraussichtlich Mitte Juni 2022 im Grossen Rat behandelt.