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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Tierschutz in den eigenen vier Wänden

(blv) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Informations- und Deklarationspflicht zu Tiergehegen präzisiert und fordert die Anbieterinnen und Anbieter auf, Ställe, Terrarien oder Aquarien in Geschäften oder im Onlinehandel richtig anzuschreiben und die Kundschaft zu beraten.

In der Schweiz hat es fast gleich viele Heimtiere wie Einwohnerinnen und Einwohner; in rund jedem zweiten Haushalt lebt mindestens eines. Das Tierschutzrecht schreibt auch für die kleinsten Tiere wie Aquarienfische, Hamster oder Meerschweinchen vor, wie gross der Innenraum von Gehegen, Aquarien oder Terrarien sein muss, damit die Tiere tiergerecht gehalten werden können. Seit vier Jahren ist auch vorgeschrieben, dass beim Verkauf deklariert werden muss, welches Gehege für welches Tier erlaubt ist und wie viele Tiere darin leben können.

Mangelnde Information
2021 überprüfte der Schweizer Tierschutz STS über 30 Fachgeschäfte und stellte fest, dass bei zwei Dritteln der Verkaufsstellen die Gehege nicht vorschriftsgemäss deklariert waren. Dabei hat sich gezeigt, dass vielen Anbietern diese Vorschriften zu wenig vertraut sind. Aus diesem Grund hat das BLV nun die Deklarationspflicht für Gehege aller Tierarten mit konkreten Beispielen präzisiert. Diese zeigen unter anderem auf, wie die Mindestfläche eines Geheges zu berechnen ist, welche Ställe für welche Tierarten erlaubt sind und wie die Beschaffenheit sein muss. So benötigen beispielsweise Hamstergehege eine Einstreuhöhe von mindestens 15 Zentimetern, damit die Tiere ihr natürliches Bedürfnis nach Graben von unterirdischen Gängen und Kammern ausleben können.

BLV nimmt die Anbieter in die Pflicht
Nun fordert das BLV die Anbieter von Gehegen auf, in ihren Geschäften und im Onlinehandel, alle Gehege richtig anzuschreiben und die Kundinnen und Kunden ausführlich zu beraten und zu informieren. Zusammen mit dem STS bietet das BLV auf seiner Webseite und in Broschüren wichtige Informationen zur Haltung von Heimtieren an. Ziel der Massnahme ist, dass sich alle Heimtierhalterinnen und -halter wenigstens an die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes halten und so Millionen von Tieren ein tiergerechtes Leben führen können.