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Millionen Kosten für die Gemeinden – die besten Milchkühe sind die Gemeinden! (Leserbrief)

Von Mario Hüsler, Gansingen

Die Gemeinden haben ab dem Jahr 2027 die Sozialhilfekosten Tausender «Schutzbedürftiger» zu übernehmen. 2027 haben die ersten ukrainischen Flüchtlinge «Anrecht» auf reguläre Sozialhilfe. 46'000 Ukrainer erfüllen im Jahr 2027 die Voraussetzungen. Dies bedeutet, die Kosten für die erwähnten Schutzbedürftigen trägt nicht mehr der Bund, vielmehr haben Kantone respektive Gemeinden die Kosten zu berappen. Gebetsmühlenartig wird immer vom Verursacherprinzip gesprochen oder auf dieses verwiesen. In diesem Fall spielt es aber keine Rolle. Der Bund lässt Schutzbedürftige zu Tausenden einreisen im Wissen, dass er die Verantwortung, die Kosten usw. in fünf Jahren an die Gemeinden abtreten kann. Die Gemeinden haben nicht mitzureden, müssen dann aber die Kosten übernehmen, nicht für fünf Jahre – sondern für immer (oder zumindest so lange, wie die Bezieher in der Sozialhilfe bleiben). 

Das Ganze ist aber nicht neu. Seit 2013 hat der Bundesrat im Pilotprojekt «Resettlement» beschlossen, regelmässig «besonders schutzbedürftige Flüchtlinge» aufzunehmen. Die erwähnten Schutzbedürftigen werden dabei in ihren angestammten Ländern abgeholt und in die Schweiz geflogen. 2013 bis 2015 kamen so 502 Personen in die Schweiz. Ein Grossteil dieser Personen verursacht bereits heute Kosten auf Gemeindestufe – auf verschiedensten Ebenen. Auch hier hatten die Gemeinden nichts zu berichten nur zu bezahlen.

Der Bundesrat und anscheinend auch die Parlamentarier sind nicht bereit, an diesem nicht zu tolerierenden Umstand etwas zu ändern. Wieso auch, für die Bundesfinanzen werden nach fünf Jahren die Mittel wieder frei für neue Projekte dieser Art, mit dem Wissen, in fünf Jahren übernehmen ja die Gemeinden respektive deren Steuerzahler/innen die Kosten. Warum oder wie lange machen das die Gemeinden oder eben wir Steuerzahler/innen noch mit?